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06.09.2013; 19:10 Uhr
Politikwissenschaftler klagt gegen Google auf Löschung eines verunglimpfenden Suchergebnisses
LG Mönchengladbach: Löschung würde wirtschaftliche Betätigungsfreiheit von Google in Frage stellen

Ein Düsseldorfer Geschichtsprofessor hat den Suchmaschinenbetreiber Google auf Löschung eines Links auf einen angeblich verunglimpfenden und beleidigenden Blogeintrag aus dem Suchindex verklagt, wie Onlinemedien berichten. Der Wissenschaftler war in einem Blog als »Teil des bundesdeutschen Stasi-Netzwerks« bezeichnet worden. Da er den Urheber des Blogeintrags nicht ausfindig machen konnte und der Seitenbetreiber auf seine Beschwerde nicht reagierte, ist er schließlich gerichtlich gegen Google vorgegangen.

Das LG Mönchengladbach machte laut »Business-on« in einem Rechtshinweis deutlich, dass ein Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts wohl nicht gegeben sei. Der Suchmaschinenbetreiber sei der falsche Anspruchgegner, denn Google habe den Text weder verfasst, noch sei der Konzern Betreiber der entsprechenden Internetseite, so das Gericht laut »Heise Online«. Der Einwand des Professors, dass ein erfolgreiches Vorgehen gegen den Urheber oder den Seitenbetreiber bisher nicht möglich war, sei dem Gericht zufolge »viel zu oberflächich« gewesen. Nach Auffassung des Gerichts würde das Löschen von Suchergebnissen den wirtschaftlichen Kern des Betätigungsfeldes von Google empfindlich einschränken.

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[IUM/ct]

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