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19.09.2013; 17:57 Uhr
EGMR: Prinzessin Caroline von Monaco unterliegt im Streit um Pressefotos
Deutsche Gerichte haben nicht gegen Recht auf Privatsphäre verstoßen

Prinzessin Caroline von Monaco ist im Streit um die Veröffentlichung von Urlaubsfotos gescheitert. Der EGMR hat heute einer Beschwerde von Prinzessin Caroline, mit der sie sich darüber beklagte, dass die deutschen Gerichte kein Verbot einer weiteren Verwendung der Fotos ausgesprochen hatten, nicht stattgegeben (Az.: 8772/10).

Caroline hatte sich im aktuellen Verfahren auf eine im Jahr 2004 in einem Beschwerdeverfahren vor dem EGMR zu ihren Gunsten ergangene Entscheidung (vgl. Meldung vom 24. Juni 2004) berufen. Damals entschied der EGMR, dass die Veröffentlichung von Fotos aus dem Privatleben der Prinzessin und ihrer Kinder entgegen der Entscheidungen der deutschen Gerichte nicht zulässig ist, da auch Prominenten ein Schutz des Privatlebens gemäß Artikel 8 der EMRK zukomme.

Die Straßburger Richter kamen heute jedoch zu dem Schluss, dass die deutschen Gerichte entgegen Carolines Ansicht nach 2004 sehr wohl zwischen dem Schutz des Privatlebens der Prinzessin und dem öffentllichen Interesse an ihrem Privatleben abgewogen hätten. »Die deutschen Gerichten haben auch sehr Wohl die Rechtsprechung des EGMR berücksichtigt«, so die Richter laut »Spiegel Online«. 

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