mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
06.12.2002; 18:43 Uhr
Beschwerde wegen höherer Preise für deutsche Zeitschriften in Österreich
Arbeiterkammer wendet sich an Europäische Kommission

Deutsche Zeitschriftenverlage dürfen in Zukunft möglicherweise für ihre Erzeugnisse in Österreich nicht mehr verlangen als in Deutschland. Die österreichische Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (Arbeiterkammer) teilte am 6.12.2002 mit, dass sie wegen des in Österreich so genannten "Körberlgeldaufschlags" bei deutschen Zeitschriften Beschwerde bei der Europäischen Kommission (Kommission) eingelegt habe. Die Arbeiterkammer hatte bereits Anfang 2002 festgestellt, dass deutsche Zeitschriften in Österreich zum Teil mit erheblichen Preisaufschlägen abgegeben werden. Die Jugendzeitschrift "Bravo" kostete damals in Deutschland beispielsweise 1,30 Euro, in Österreich waren 1,70 Euro und damit 30,8 Prozent mehr fällig. Beim "Playboy" betrug der Preisunterschied 18,5 Prozent, beim "Spiegel" um die sieben Prozent. Spitzenreiter mit einem Aufschlag von über 35 Prozent war die "Computerbild Spiele". Die Arbeiterkammer hält die Preisunterschiede für unangemessen. Gerechtfertigt sei höchstens eine Differenz von drei Prozent wegen der in Österreich entsprechend höheren Mehrwertsteuer. Die Begründung der Aufschläge mit höheren Transportkosten will die Arbeiterkammer nicht gelten lassen. So sei beispielsweise Salzburg für Münchener Verlage deutlich besser erreichbar als Norddeutschland. Die Arbeiterkammer ist nach eigenen Angaben zuversichtlich, mit ihrer Beschwerde bei der Kommission durchzudringen. Ein entsprechender Vorstoß bei Büchern habe bereits Erfolg gehabt. Dort dürfe der Preisunterschied inzwischen nicht mehr als die Mehrwertsteuerdifferenz betragen.

Institutionen:

[IUM/jz]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 1017:

https://www.urheberrecht.org/news/1017/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.