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18.09.2012; 11:54 Uhr
Google erreicht Aussetzung des Verfahrens gegen Authors Guild
Zunächst ist die Zulässigkeit der Sammelklage zu klären

US- Medienberichten zufolge hat das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks am 17. September 2012 einem Antrag von Google auf Aussetzung des Verfahrens gegen die Authors Guild im Rechtsstreit um die Digitalisierung von Büchern für seine Buchsuche, »Google Book Search«, entsprochen. »Publishers Weekly« zufolge, hat das Gericht mit Zustimmung der Authors Guild die Aussetzung des Verfahrens bis zur endgültigen Klärung der Frage der Zulässigkeit der Sammelklage angeordnet. Am 31. Mai 2012 hatte der zuständige Richter beim Bezirksgericht, Denny Chin, die Sammelklagen der Interessenverbände der Autoren sowie der Fotografen und Illustratoren zugelassen. Googles Einwand gegen eine Sammelklage, dass viele Autoren die Digitalisierung ihrer Bücher begrüßten und somit ein Interessenkonflikt bei den Klägern vorliege, wies er als haltlos zurück. Eine Sammelklage sei effektiver. Außerdem würden Einzelklagen die Gefahr einer uneinheitlichen Entscheidungsfindung bergen. Die Sammelklage (Class Action) in den Vereinigten Staaten verschafft im Falle ihres Erfolgs jeder Person, die Teil der so genannten »Klasse« ist, und in gleicher Weise vom streitgegenständlichen Sachverhalt betroffen ist, einen Anspruch, unabhängig davon, ob sie selbst geklagt hat.

In dem Aussetzungsantrag brachte Google das gleiche Argument vor wie bei seinem Ablehnungsgesuch der Sammelklage gegenüber Richter Chin. Ohne eine Aussetzung werde das Bezirksgericht sehr wahrscheinlich eine Entscheidung zu den Hauptstreitpunkten des Verfahrens fällen, bevor das Berufungsgericht über die Frage der Zulässigkeit der Sammelklage entschieden habe und so einzelnen Autoren die Möglichkeit nehmen, sich von der Sammelklage zu distanzieren. Wie »Publishers Weekly« berichtet, sagte der Anwalt Googles, Seth Waxman: »Eine Entscheidung bevor die Verbandsmitglieder sich dazu äußern können, nicht Teil der Sammelklage zu sein, zwingt Google ungerechtfertigterweise zu dem Risiko einer verbandsübergreifenden Niederlage in Milliardenhöhe während die Chancen auf einen Erfolg minimiert werden.«

Die Aussetzung allein bringt für den bereits sieben Jahre andauernden Rechtsstreit nun voraussichtlich eine Verzögerung von einem Jahr mit sich. Im März 2011 war ein Vergleichsversuch, das so genannte »Google Book Settlement« gescheitert, da die ungenehmigte Digitalisierung ganzer Werke in den Augen des New Yorker Bezirksgerichts zu einem signifikanten Wettbewerbsvorteil führte und der zuständige Richter, Denny Chin, den Vergleichsentwurf für »nicht fair, nicht angemessen und nicht vernünftig« hielt (vgl. die Meldung vom 23. März 2011).

Google beruft sich bei seiner »Googles Book Search« auf das »Fair Use« Prinzip. Weder kurze Auszüge noch ein durchsuchbarer Katalog würden die Rechteinhaber beschädigen. Es gebe keine Beweise für einen finanziellen Anspruch der Autoren. Vielmehr profitierten die Autoren sogar von der Datenbank, da diese helfe, Titel zu finden und Bücher zu kaufen.

Dokumente:

[IUM/kr]

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