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05.06.2020; 10:50 Uhr
Waffengleichheit im äußerungsrechtlichen Eilverfahren
BVerfG bestätigt seine Rechtsprechung

Das BVerfG hat seine Rechtsprechung zum Grundsatz der Waffengleichheit im äußerungsrechtlichen Eilverfahren bestätigt. Das gab das Gericht heute in einer Pressemitteilung bekannt (1 BvR 1246/20).

Das Gericht hob damit eine Entscheidung des LG Berlins auf, die den Beschwerdeführer im Wege der einstweiligen Verfügung ohne vorherige Anhörung zur Unterlassung einer Äußerung verpflichtet hatte.

Das BVerfG betonte, dass es der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit als Ausprägung der Rechtsstaatlichkeit und der Chancengleichheit notwendig mache, beiden Parteien die Möglichkeit der vorherigen Stellungnahme einzuräumen. Das erkennende Gericht könne hierfür jedoch eine knapp bemessene Frist setzen.

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