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22.01.2008; 09:47 Uhr
Vorgeschlagene Anpassung der Rundfunkgebühren provoziert unterschiedliche Reaktionen
ZDF insgesamt zufrieden, ARD sieht sich benachteiligt, VPRT fordert »Einstieg in den Ausstieg aus der Werbung«

Wie erwartet hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) mit ihrem 16. Bericht am 21.1.2008 vorgeschlagen, die Rundfunkgebühr um 95 Cent auf nunmehr 17,98 EUR monatlich anzuheben. Dabei entfallen von der Gebührenerhöhung 0,565 EUR auf die ARD, 0,345 EUR auf das ZDF sowie jeweils 0,02 EUR auf das Deutschlandradio und den Gebührenanteil der Landesmedienanstalten. Somit erhält die ARD gegenüber angemeldeten 1.635,4 Mio. EUR jetzt 944,25 Mio. EUR, das ZDF 524,35 Mio. EUR (angemeldet 811,9 Mio. EUR) und Deutschlandradio 42,8 Mio. EUR (angemeldet 88,5 Mio. EUR). Unterschiedliche Ansichten bestehen weiterhin bei dem für den Online-Auftritt der Anstalten zu berücksichtigenden Aufwand (siehe Meldungen vom 21.11. und 10.12.2007). Da die KEF diesen so umfassend und transparent wie möglich darstellt, gelangt sie zum dem Ergebnis, dass die in den Selbstbindungen für die Online-Angebote festgelegte Obergrenze von 0,75 Prozent des Gesamtaufwands sowohl von ARD als auch von ZDF und Deutschlandradio überschritten worden ist und nahm deshalb entsprechende Kürzungen für die Periode 2009-2012 vor (Tz. 490 des Berichts).

ZDF-Intendant Markus Schächter bezeichnete den Gebührenvorschlag als eine »Bestätigung für eine Unternehmenspolitik mit Augenmaß«. Gleichwohl werde sich das ZDF weiterhin mächtig ins Zeug legen und am rigiden Sparkurs festhalten, da die KEF nicht alle Anträge des Senders berücksichtigt habe, so Schächter. Sein Kollege von der ARD, Fritz Raff, bemängelte, dass der KEF-Vorschlag eine jährliche Gebührenanhebung um lediglich 1,2 Prozent darstelle, die deutlich unter der derzeitigen Inflationsrate (2,2 Prozent) bleibe. Dies führe dazu, dass weitere Sparanstrengungen notwendig, kleinere Sender sogar in ihrer Substanz gefährdet seien. Im Übrigen werde die föderal aufgebaute ARD gegenüber dem ZDF benachteiligt, da dessen Anhebung immerhin 1,9 Prozent ausmache. »Da wird offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen«, so Raff. Zugleich wies er auf die unterschiedlichen Ansichten bei der Abgrenzung der Online-Verbreitungskosten, weshalb der von der KEF vorgenommene Abzug nicht sachgerecht sei. Ungeachtet dessen betrügen die bemängelten Abweichungen weniger als ein Promille der ARD-Gesamtaufwendungen. Bei Zusammenschau dieser Fakten habe daher derjenige, der vom »ungezügelten Expansionsdrang der ARD« spreche, den Bezug zur Realität verloren.

Ungeachtet dieser Einschätzungen nahm der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e.V., Jürgen Doetz (VPRT), den »fragwürdigen Automatismus der Gebührenerhöhung« zum Anlass, um ein ein klares Signal des Reformwillens zu fordern, indem die anstehende Gebührenerhöhung zumindest mit einem Einstieg in den Ausstieg der Anstalten aus der kommerziellen Refinanzierung verbunden werde. »ARD und ZDF sollte ab sofort das Sponsoring verboten werden und spätestens ab der nächsten Gebührenperiode die Werbung insgesamt«, so Doetz. Anderenfalls sei zu befürchten, dass angesichts der weiterhin ungeklärten Frage, welches der genaue Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen nach Umsetzung der Kommissionsentscheidung im Beihilfeverfahren vom April 2007 ist, in »Hamstermanier« neue Angebote gestartet würden und somit eine Festlegung des Auftrages präjudiziert werde, da es bei der Medienpolitik weder den Willen noch Mut gebe, den Anstalten nachträglich etwas »wegzunehmen«.

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