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13.02.2008; 10:31 Uhr
RTL II fordert Anteil des Privatfernsehens an Rundfunkgebühren
Schadensersatzklage gegen RTL und ProSiebenSat.1 wird geprüft - Streik bei französischen Öffentlich-Rechtlichen angekündigt

Für eine Beteiligung der privaten Sender an den Einnahmen durch Rundfunkgebühren sprach sich der Geschäftsführer der RTL2 Fernsehen GmbH & Co. KG, Jochen Starke in einem Interview mit dem »Handelsblatt« aus. So seien die Netto-Umsätze des TV-Werbemarkts seit dem Jahr 2000 gesunken, die Rundfunkgebühren zwischen 2000 und 2006 jedoch um 1,4 Mrd. EUR gestiegen. Dies führe zu einem Ungleichgewicht zwischen Privaten und Öffentlich-Rechtlichen, das sich angesichts der schwierigen Konjunktur noch verstärke. Daher würde Starke ein werbefreies Programm - so wie es in Frankreich angestrebt werde - von ARD und ZDF dem »Handelsblatt« zufolge zwar begrüßen, noch gerechter sei seiner Ansicht nach aber das englische Modell, bei dem die Privatsender ebenfalls Gelder aus der Rundfunkgebühr erhielten.

Nüchtern äußerte er sich zu der von zwei der vier Gesellschafter von RTL II geforderten Schadensersatzklage gegen RTL und ProSiebenSat.1. Danach soll RTL II über 60. Mio. EUR einklagen, die ihr aufgrund des vom Bundeskartellamt als kartellrechtswidrig eingestuften Rabattsystems der beiden großen Privatsender entgangen seien. Er sei als Geschäftsführer dazu verpflichtet, dies zu prüfen, sofern die Gesellschaft geschädigt worden sei. RTL II würde in dem Rechtsstreit einen seiner Gesellschafter in Regress nehmen, da RTL 35,9 Prozent der Anteile hält.

Unterdes droht in Frankreich ein Streik beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wie die Nachrichtenagentur »Reuters« am 13.2.2008 meldet, wollen die Gewerkschaften im öffentlich-rechtlichen Rundfunk damit auf ihre Befürchtungen hinsichtlich der Pläne des Präsidenten Nicolas Sarkozy hinweisen, Werbung im zu verbieten und durch neue Steuern auf die Werbeeinnahmen der privaten Fernsehsender oder auf die Erträge von Mobilfunk- und Internetanbieter auszugleichen (siehe Meldung vom 10.1.2008). Nach Ansicht der Gewerkschaften sei dieses Vorhaben jedoch nicht vollständig durchdacht, würde vielmehr zu Einnahmeverlusten führen und infolgedessen auch zu einem Publikumsschwund führen.

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