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10.03.2008; 13:25 Uhr
Ministerpräsidenten billigen Rundfunkgebühr von 17,98 EUR ab 2009
Abmeldung in Ferienwohnungen wieder möglich, dann aber keine Geltung der Zweitgeräteregelung

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgeschlagene Erhöhung der Rundfunkgebühren auf 17,98 EUR pro Monat gebilligt, meldet »DWDL.de« am 7.3.2008. Vorbehaltlich der entsprechenden Zustimmung zur Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags durch die Landesparlamente kann die neue Gebühr dann ab dem 1.1.2009 durch die GEZ eingezogen werden. Zugleich sollen laut »MVregio« vom 7.3.2008 die Rundfunkanstalten zugestimmt haben, bei Ferienwohnungen eine saisonale Abmeldung wieder zu akzeptieren, wenn diese für mindestens drei Monate im Jahr erfolgt. Voraussetzung ist dabei natürlich, dass in dieser Zeit die Unterkunft nicht zur Vermietung angeboten wird; außerdem sollen sich dann die Anbieter der Ferienwohnungen für die Zeit der Vermietung nicht auf die Zweitgeräteregelung des § 5 Abs. 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag berufen können. »Dieses Ergebnis wird von den Ministerpräsidenten mitgetragen, da eine Doppelbegünstigung nicht gewollt ist«, erklärte Ministerpräsident Harald Ringstorff (SPD).

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[IUM/hl]

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