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05.09.2007; 10:28 Uhr
BITKOM gegen Erweiterung der Befugnisse der GEZ
»Keine Weitergabe von Kundendaten von Unternehmen und gewerblichen Adresshändlern«

Als einen »Schritt in die falsche Richtung« bezeichnete der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM), Bernhard Rohleder, die geplante Ausdehnung der Verarbeitungsmöglichkeiten personenbezogener Daten zur Feststellung einer Gebührenpflicht im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV). So sehen die Bundesländer im derzeit vorliegenden Entwurf für einen 10. RÄStV eine Neufassung des § 8 Abs. 4 RGebStV vor, wonach die jeweiligen Landesrundfunkanstalten oder die von ihr beauftragte GEZ berechtigt sein sollen, zur Feststellung, ob ein Rundfunkteilnehmerverhältnis besteht, personenbezogene Daten bei nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Nach Ansicht Rohleders sei nicht auszuschließen, dass Internet-Provider und Telefonnetzbetreiber Daten an die GEZ liefern müssen. »Das würde tief in die Grundrechte eingreifen«, so Rohelder.

Erforderlich sei stattdessen eine Vereinfachung des aktuellen Gebührenmodells. »„Wir plädieren für eine niedrige Abgabe, die alle Haushalte und Firmen zahlen«, so Rohleder, der zugleich die seit Anfang 2007 geltende Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkempfangsgeräte kritisierte, worunter vor allem internetfähige PCs fallen.

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