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25.09.2003; 10:44 Uhr
Europaparlament verabschiedet EU-Richtlinie für Software-Patente in erster Lesung
Abgeordnete stimmen für Änderungen des Richtlinienentwurfs der Kommission

Das Europäische Parlament hat am 23.9.2003 im Rahmen des so genannten Mitentscheidungsverfahrens in erster Lesung die umstrittene Richtlinie über die »Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen« verabschiedet. 364 Abgeordnete votierten für deutliche Änderungen der entsprechenden Vorlage von EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein und nur 153 dagegen. Nach der verabschiedeten Version sollen Geschäftsmethoden und Algorithmen keinen staatlichen Monopolschutz erhalten und nur Patente für computergesteuerte Anwendungen in Endgeräten möglich sein. Als Beispiel hierfür werden EDV-gesteuerte Prozesse in Handys, Werkzeugen und Waschmaschinen angeführt. Reine Programme, die in einen Computer oder ein Netzwerk geladen werden, sollen nicht patentierbar sein.

Im Vorfeld der Abstimmung kam es zu heftigen Diskussionen. Die Gefahr einer Patentierung von Geschäftsmethoden und eines Patentschutzes für Computerprogramme als solche waren die Hauptkritikpunkte an dem bisherigen Richtlinienentwurf. Nach dem Mitte Februar 2002 vorgelegten Entwurf sollten Computerprogramme als solche auch in Zukunft nicht patentiert werden können, d.h. wenn sie isoliert von der Maschine betrachtet werden, auf der sie ausgeführt werden können. Software sollte stattdessen grundsätzlich weiterhin durch das Urheberrecht geschützt werden. Erfindungen, die durch die Ausführung von Software auf einem Computer oder einer vergleichbaren Vorrichtung implementiert werden, sollten allerdings patentiert werden können, wenn sie »einen Beitrag auf einem Gebiet der Technik leisten, der für einen Fachmann nicht nahe liegend ist«. Der Entwurf unterscheidet sich durch diese Bedingung wesentlich von der Rechtslage in den USA, wo Computerprogramme ohne Weiteres patentiert werden können.

Die revidierte Richtlinie muss nun an den Europäische Rat zur Abstimmung weitergeleitet werden, bevor sie das Parlament in 2. Lesung endgültig verabschieden kann.

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