mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
08.10.2012; 16:15 Uhr
Ehemalige NDR-Fernsehfilmchefin erhält Freiheitsstrafe auf Bewährung
Doris Heinze hatte Drehbücher von sich und ihrem Mann unter Pseudonym an den NDR verkauft

Presseberichten zufolge hat das Landgericht Hamburg die ehemalige Fernsehfilmchefin des Norddeutschen Rundfunks (NDR), Doris Heinze, im Verfahren um die so genannte Drehbuch-Affäre zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Gericht blieb damit hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück, die drei Jahre Freiheitsstrafe gefordert hatte. 

Recherchen der »Süddeutschen Zeitung« hatten ergeben, dass Heinze vier Drehbücher, die ihr Ehemann Claus Strobel unter dem Pseudonym »Niklas Becker« geschrieben hatte, als Fernsehfilmchefin beim NDR eingereicht hatte, ohne auf die Identität des Autors hinzuweisen (vgl. Meldung vom 31. August 2009). Auch zwei eigene unter dem Pseudonym »Marie Funder« verfasste Drehbücher hatte sie dem NDR untergeschoben. Diese Rechercheergebnisse hatte Doris Heinze in dem Prozess vor der Wirtschaftskammer bestätigt. Seit dem 5. Juli 2012 musste sie sich wegen Bestechlichkeit in vier Fällen, schwerer Untreue in drei Fällen und Betrugs vor Gericht verantworten. Claus Strobel und die Münchner Filmproduzentin Heike Richter-Karst, die damals die Serie »Polizeiruf 110« für den NDR umgesetzt hatte, waren ebenfalls angeklagt. 

Laut Angaben der »Welt« zahlte der NDR für ein reguläres Drehbuch 26.000,- Euro brutto. Angestellten wurde nur die Hälfte gezahlt. Heike Richter-Karst räumte zwar ein, von den Pseudonymen gewusst zu haben. Die Pflicht, diese beim NDR offenzulegen sei ihr jedoch nicht bekannt gewesen. Insgesamt wurde den drei Angeklagten zwischen November 2003 und Juli 2007 14 Straftaten zur Last gelegt. Wie der »Spiegel« berichtet, wurden gegen Claus Strobel und die Filmproduzentin Geldstrafen von 180 Tagessätzen zu jeweils 18,- Euro bzw. 300 Tagessätzen zu jeweils sieben Euro verhängt. 

Dokumente:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4765:

https://www.urheberrecht.org/news/4765/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.