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06.11.2014; 13:27 Uhr
Leistungsschutzrecht: Springer räumt Google unentgeltliche Nutzung von Textausschnitten und Vorschaubildern ein
Reduzierte Darstellung der Presserzeugnisse bei Suchergebnissen hat zu deutlich geringerer Nutzung von Online-Diensten geführt

Um nicht aufgrund des Leistungsschutzrechts für Presseverlage zu Zahlungen verpflichtet zu werden, hatte der Internetkonzern Google von Verlagen eine Einverständniserklärung zur Nutzung von Textausschnitten und Vorschaubildern gefordert. Andernfalls wären Presseerzeugnisse ab dem 23. Oktober 2014 bei den Suchergebnissen nur noch sehr eingeschränkt dargestellt worden. Ende Oktober hatten einige Presseverleger daher die VG Media beauftragt, gegenüber Google eine widerrufliche »Gratiseinwilligung« in die unentgeltliche Nutzung ihrer Presseerzeugnisse zu erklären.

Medienberichten zufolge hat nun auch der Axel-Springer-Verlag Google erlaubt, Pressetexte von vier Springer-Diensten (»Die Welt«, »Computerbild«, »Sportbild« und »Autobild«) kostenlos bei den Suchergebnissen und bei »Google News« anzuzeigen.

Infolge der reduzierten Darstellung der Presseerzeugnisse hätten deutlich weniger Nutzer die fraglichen Internetseiten besucht. Der zu erwartende Schaden durch entgangene Vermarktungsumsätze sei extrem hoch. 

Wie schon zuvor die VG Media betonte auch der Springer Verlag, dass er sich durch die Rechteeinräumung Googles Marktmacht beuge. Bereits im Juni hatten mehrere Verlage eine Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht (vgl. Meldung vom 26. Juni 2014). Google hatte daraufhin vom Bundeskartellamt gefordert, formal zu entscheiden, dass kein kartellrechtliches Vorgehen notwendig sei. 

Google betont zudem, dass »in den vergangenen drei Jahren eine Milliarde Euro an deutsche Werbepartner aus dem Medienbereich ausgeschüttet worden sei«. Das US-Unternehmen leiste »einen erheblichen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg von Presseverlagen«. 

Dokumente:

[IUM/fs]

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