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14.07.2020; 16:31 Uhr
Klage gegen Umgestaltung von Kirche erfolglos
LG Berlin zu Konflikt von Urheberrecht und Eigentum

Das LG Berlin hat eine Klage gegen die Umgestaltung der St. Hedwigs-Kathedrale abgewiesen (15 O 389/18). Das gab das Gericht heute in einer Pressemitteilung bekannt.

Die Kirche liegt im Berliner Stadtbezirk Mitte, wurde nach dem 2. Weltkrieg wiederaufgebaut und soll nun umgebaut werden. Die sechs Kläger begehrten Unterlassung der Umbaumaßnahmen und beriefen sich bei ihrer Klage gegen das Erzbistum Berlin auf die Urheberrechte des Architekten bzw. der Schöpfer der Innenraumgestaltung.

Das Gericht hat die Klage nun abgewiesen. Als Begründung führte die Kammer aus, dass regelmäßig die Rechte des Urhebers hinter dem Interesse des Eigentümers an einem Umbau zurücktreten müssten. Dies gelte umso mehr, sofern es sich bei dem Bauwerk, wie im konkreten Fall, um sogenannte Gebrauchskunst handele. Dann müssten für den Gottesdienst entsprechende bauliche Änderungen gestattet sein.

Laut Pressemitteilung ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da noch Berufung beim KG Berlin eingelegt werden kann.

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