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30.07.2012; 12:47 Uhr
»Button-Lösung« für mehr Verbraucherschutz im Internet tritt am 1. August in Kraft
Justizministerin: »Der Button macht deutlich: Wenn ich jetzt klicke, kostet es!«

Wie das BMJ mitteilt, tritt die neue Regelung gegen Abofallen im Internet am Mittwoch in Kraft. Damit soll »einer verbreiteten, unseriösen Praxis im Internet, die Verbraucher bereits viel Geld und Nerven kostete« ein Riegel vorgeschoben werden. Mit dem neuen Gesetz gegen Kostenfallen soll der Verbraucher leicht erkennen können, ob überhaupt eine Zahlungspflicht besteht. 

In Zukunft müssen Online-Händler kostenpflichtige Angebote auf ihrer Internetseite mit einem eindeutig, etwa mit den Worten »kostenpflichtig bestellen« oder »kaufen«, markierten Button versehen. Begriffe wie »weiter« oder einfach nur »bestellen« genügen der gesetzlichen Regelung nicht. In diesem Fall komme kein wirksamer Vertrag zustande. »Die Industrie sollte den Verbraucherschutz als ihr eigenes Anliegen begreifen. Transparenz im Netz ist auch ein Wettbewerbsvorteil«, erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gegenüber der »Süddeutschen Zeitung«. 

Das Button-Modell wurde auf Bestreben der Justizministerin auch in die europäische Verbraucher-Richtlinie aufgenommen. Für die Umsetzung der Regelung in nationales Recht haben die Mitgliedstaaten jedoch Zeit bis 13. Dezember 2013.

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