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03.05.2011; 12:41 Uhr
Bundesjustizministerin: »Pressefreiheit ist unentbehrliches Wesenselement des freiheitlichen Staates und für die Demokratie«
Leutheusser-Schnarrenberger verteidigt Gesetzesentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit

In ihrer Rede  auf einer Veranstaltung des »Presseclub Nürnberg« zum heutigen »Internationalen Tag der Pressefreiheit« hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur Wahrung der Pressefreiheit, international wie national aufgefordert. Denn die Pressefreiheit ist, wie Leutheusser-Schnarrenberger das »Spiegel-Urteil« des BVerfG zitiert »unentbehrliches Wesenselement des freiheitlichen Staates und für die Demokratie«. Es gebe Anlass zur Sorge, dass die Pressefreiheit in fast zwei Dritteln aller Staaten nicht gemäß Artikel 19 der UN-Menschenrechtsdeklaration gewährleistet wird. So gehörten z.B. Zensurmaßnahmen im Internet wie das Sperren und Filtern von unerwünschten Seiten und Löschen entsprechender Inhalte noch vielerorts zur Tagesordnung. Besonders Blogger stünden im Visier staatlicher Repressalien.

Auch in Deutschland sei die Presse nicht vor staatlichen Übergriffen gefeit. Die Bundesjustizministerin verweist hier auf das von ihr initiierte Gesetzgebungsverfahren zur Stärkung der Pressefreiheit (vgl. Meldung vom 25. August 2010). Nach dessen Abschluss wird die Beihilfe zum Geheimnisverrat nicht mehr auf Journalisten angewendet. Möglich sei aber, dass der Bundestag die Bedenken der Strafrechtsausschüsse der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins aufgreift. In einer gemeinsamen Stellungnahme hatten die Anwaltsvereinigungen ihre Ablehnung des Gesetzesentwurfs begründet. Grundsätzlich bewerten sie das staatliche Interesse an einer effektiven Strafverfolgung und die Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten höher als die Pressefreiheit. Sie berufen sich dabei auf den BVerfG-Vizepräsidenten a.D. Winfried Hassemer, nach dessen Einschätzung »die Aufarbeitung strafrechtlich relevanter Sachverhalte den staatlichen Strafverfolgungsbehörden vorbehalten ist und nicht durch Dritte vorweggenommen werden darf«. Die Bundesjustizministerin verteidigt ihren Gesetzesentwurf, folge er doch der Linie des BVerfG (vgl. auch Meldung vom 6. April 2010). Nach der Wechselwirkungslehre sei eine Ausrichtung der allgemeinen Gesetze am Grundwert der Pressefreiheit zwingend geboten. Sie sehe ihre Linie auch durch eine aktuelle Entscheidung des BVerfG bestätigt, in der die Verfassungsrichter die Begründungsanforderungen zur Verhältnismäßigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses im Lichte der Rundfunkfreiheit auslegten (vgl. Meldung vom 7. Januar 2011 und Link auf ZUM-RD).

Hinsichtlich der internationalen Entwicklung im Bereich der Pressefreiheit verweist die Bundesjustizministerin auf die zur Zeit erneut beim EGMR anhängige Klage von Caroline und Ernst-August von Hannover wegen der Veröffentlichung eines Urlaubsfotos in St. Moritz. Das Foto wurde von BGH und BVerfG (vgl. Link auf ZUM) gebilligt. Nun wird der EMGR prüfen, ob damit die Grundsätze der »Caroline«-Entscheidung eingehalten wurden.

In einem abschließenden Hinweis wendet sich Leutheusser-Schnarrenberger »Wikileaks« zu. Hier seien die Grenzen der Pressefreiheit überschritten. Die Informationen der Plattform seien sämtlich ungeprüft und ihr Zustsandekommen könne nicht transparent nachvollzogen werden. Auch ein gewisses Grundmaß an Geheimschutz sei nicht gegeben.

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