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16.01.2013; 10:57 Uhr
Rechtsausschuss befasst sich Ende Januar 2013 mit Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Liste der beteiligten Sachverständigen steht noch nicht vollständig fest

Der stark diskutierte Gesetzesentwurf des Kabinetts für eine Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes durch ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger wird am 30. Januar 2013 Gegenstand einer Anhörung des Rechtsausschusses sein. Angaben des Bundestags zufolge findet die öffentliche Sitzung unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) statt. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses ist bekennendermaßen kein Freund des geplanten Leistungsschutzrechts. So hat er wie »Gulli« im Oktober 2012 berichtete auf einer Veranstaltung des Verbandes eco, die Pläne der Koalition als Taschenspielertrick und Mogelpackung bezeichnet. Seiner Ansicht nach sei es besser, für notleidende Verlage einen Solidaritätszuschlag einzuführen.

Vier, der neun Sachverständigen, die an der Anhörung teilnehmen, stehen bereits fest. Die Rechtsanwälte Dr. Till Kreutzer und Thomas Stadler sowie die Professoren Gerald Spindler und Malte Stieper. Letzterer hat in der aktuellen ZUM (Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger nach dem Regierungsentwurf zum 7. UrhRÄndG - ZUM 2013, 10 - Volltext bei Beck Online) einen Aufsatz zum Thema veröffentlicht. Seinem Fazit zufolge wird das Ziel des Gesetzgebers, eine Abgabepflicht der Suchmaschinenanbieter gegenüber den Presseverlagen zu begründen durch das geplante Leistungsschutzrecht nicht erreicht. Der Gewinn für die Rechtsinhaber stehe daher außer Verhältnis zum politischen Preis eines Leistungsschutzrechts, dessen Einführung als Katalysator für die von Brigitte Zypries bereits 2004 diagnostizierte »Hypertrophie der Schutzrechte« wirken würde.

 

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