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01.06.2020; 11:02 Uhr
OLG Karlsruhe zur Rechtmäßigkeit einer Faktenprüfung auf Facebook
Missverständliche Darstellung führt zu Rechtswidrigkeit

Das OLG Karlsruhe hat entschieden (6 U 36/20), dass ein Faktencheck auf Facebook rechtswidrig ist, sofern dieser im konkreten Fall missverständlich ist.

Der Kläger, das Nachrichtenportal Tichys Einblick, bezog sich in einem Bericht auf einen offenen Brief zum Thema Klimawandel. Der Beklagte, das Recherchezentrum Correctiv, kam in seiner Faktenprüfung zu dem Ergebnis, der Inhalt des Berichts sei teilweise falsch. Der Post der Klägerin auf Facebook, welcher auf den Artikel verwies, wurde in der Folge dauerhaft mit einem entsprechenden Hinweis versehen.

Der Senat hat nun ausgeführt, dass die streitgegenständliche Faktenprüfung missverständlich gewesen sei. Insbesondere sei für einen durchschnittlichen Nutzer nicht genau ersichtlich gewesen, dass sich die Prüfung tatsächlich nicht auf den Artikel, sondern auf den in Rede stehenden offenen Brief bezogen habe. Mit der Entscheidung im Berufungsverfahren hob der Senat gleichzeitig das Urteil der Vorinstanz (LG Mannheim, 14 O 181/19) auf. Das LG hatte zuvor noch entschieden, dass die konkrete Faktenprüfung rechtmäßig gewesen sei. Eine grundsätzliche Entscheidung über die Zulässigkeit von Faktenchecks sei jedoch nicht getroffen worden.

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