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31.03.2009; 15:39 Uhr
Landgericht München I: Kirch-Unternehmen unterliegen mit Schadensersatzklage gegen Deutsche Bank
Kirch Group Litigation Pool GmbH legt Revision beim Bundesgerichtshof ein

Den insgesamt 17 Unternehmen der Kirch Gruppe, deren Rechte durch die u.a. zu diesem Zweck gegründete Kirch Group Litigation GmbH geltend gemacht worden sind, steht nach einem Urteil des Landgerichts München I (Az.: 33 O 25598/05) kein Schadensersatzanspruch gegen die Deutsche Bank und ihren ehemaligen Vorstandssprecher Rolf-Ernst Dr. Breuer zu. Zwar habe der Bundesgerichtshof in seinem Urteil aus dem Jahr 2006 (Az.: XI ZR 384/03) einem Tochterunternehmen der Kirch Gruppe bereits dem Grunde nach einen Schadensersatzanspruch gegen die Deutsche Bank wegen der Äußerungen Breuers in einem Fernsehinterview zuerkannt. In jenem Fall sei das Unternehmen jedoch auch durch einen Darlehensvertrag mit der Deutschen Bank verbunden gewesen.

Eine solche Vertragsbeziehung habe zu den weiteren Kirch-Unternehmen im vorliegenden Fall nicht bestanden. Einzig zwischen der Deutschen Bank und KirchMedia habe es eine Vertraulichkeitsvereinbarung gegeben. Darauf habe die Kirch Group Litigation GmbH allerdings erst im Laufe des Verfahrens und zu einem Zeitpunkt hingewiesen, in dem derartige Ansprüche bereits verjährt waren. Auch eine Schutzwirkung eines Vertrages auf weitere Unternehmen des Konzerns lehnten die Münchener Richter ab.

Breuer hatte sich in einem im Februar 2002 ausgestrahlten Interview kritisch über die Bonität Kirchs geäußert, was letztlich zur Insolvenz der Kirch Gruppe geführt hatte. Der gegen Breuer und die Deutsche Bank geltend gemachte Schaden wurde mit insolvenzbedingten Veräußerungen von Aktienpaketen begründet, die im vorliegenden Fall anschließend einen Mehrwert von zwei Mrd. EUR gehabt hätten.

Wie »digitalfernsehen.de« berichtet, hat Kirch nach Abweisung der Klage bereits am Nachmittag des gleichen Tages Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Auch in dem bereits vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall steht noch ein Urteil des Landgerichts München I aus. Hier muss noch die Höhe der dem Grunde nach bestehenden Schadensersatzforderung festgestellt werden (Az.: 33 O 9550/07). Dieses Urteil soll am 19. Mai 2009 verkündet werden.

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[IUM/bs]

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