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03.09.2002; 17:00 Uhr
Neubekanntmachung der BGB-Informationspflichten-Verordnung
Vorschrift enthält nun auch Muster für Belehrungen und Sicherungsscheine

Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat die Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) neu bekannt gemacht. Die Verordnung regelt unter anderem umfangreiche Informationspflichten von Unternehmern bei Verbraucherverträgen, im elektronischen Geschäftsverkehr und bei Reiseverträgen. Die Neubekanntmachung gibt den Wortlaut der Verordnung in der seit dem 1.9.2002 geltenden Fassung wieder und berücksichtigt zahlreiche Änderungen. Unter anderem enthält sie nun eine Reihe von Mustern für Widerrufs- und Rückgabebelehrungen und den sogenannten "Sicherungsschein" nach § 651 k des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Die Verordnung kann ab sofort im Internetangebot des BMJ heruntergeladen werden.

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