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21.02.2008; 15:08 Uhr
Bewegung bei Verhandlungen um angemessene Übersetzervergütung?
Erste BGH-Entscheidungen für Ende 2008 erwartet

Die Einigungsversuche im Streit um eine angemessene Übersetzervergütung für literarische Werke gehen weiter. Nachdem im April 2007 eine Mediation zwischen den deutschen Belletristik- und Sachbuchverlagen und dem Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke e.V. (VdÜ) gescheitert war, legten einige Verlage, darunter die Verlagsgruppe Random House, einen weiteren Vorschlag vor. Danach sollen die Übersetzer laut einem Artikel im »Börsenblatt« von Joerg Pfuhl, Vorsitzender der Geschäftsführung von Random House, eine gestaffelte Absatzbeteiligung ab dem 5.001. Exemplar und eine Beteiligung von 7,5 Prozent an den Lizenzerlösen erhalten. Zumindest in diesem Punkt scheinen die Verlage einen Ansatz des Vorschlag des Mediators Elmar Hucko aufgegriffen zu haben; im April sollen die Verlage noch eine Schwelle von 15.000 Exemplaren vorgeschlagen haben. Die damit verbundenen Mehraufwendungen für die Verlage sollen, so Pfuhl, durch eine maßvolle Beteiligung an Bestsellern und Nebenrechten aufgefangen werden. Damit solle eine Einigung erzielt werden, bevor der Bundesgerichtshof mit den für Ende 2008 erwarteten ersten Übersetzer-Entscheidungen weitere gerichtliche Vorgaben macht.

Letzteres mag ein Gesichtspunkt sein, mit dem die Übersetzer nicht einverstanden sein könnten. Wie »boersenblatt.net« am 21.2.2008 meldet, hat sich zumindest der VdÜ mehrheitlich gegen den neuen Vorschlag zur Übersetzervergütung entschieden. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung in den nächsten Monaten werde nach den Worten von Gerlinde Schermer-Rauwolff, Vorsitzende des VdÜ, den jetzigen Entwurf sicher durchfallen lassen; bis dahin will aber die Honorarkommission des VdÜ versuchen, noch Verbesserungen zu erreichen. Dass der neue Verlagsvorschlag eine zumindest im Ansatz diskutable Basis zu sein scheint, belegen auch einige der Internet-Kommentare sowohl von Verlags- als auch von Übersetzerseite zu dem Artikel Pfuhls. Als ergänzende Regelungen werden beispielsweise sogenannte Autorentantiemen diskutiert, ein Prozent ihrer Erlöse den Übersetzern zugute kommen zu lassen, oder auch der schon mit dem »Münchner Modell« vorgeschlagene »Solidarfonds«, der sich aus Erlösen von Bestsellern speisen und zusätzliche Honorare an Übersetzer von anspruchsvollen und schwerverkäuflichen Werken bereitstellen soll.

Dokumente:

Institutionen:

Zu diesem Thema:

  • Die angemessene Übersetzervergütung - Eine Quadratur des Kreises? - Aufsatz von Dr. Bernhard von Becker, München, ZUM 2007, 249-256 (Heft 4)
[IUM/hl]

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