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05.04.2012; 15:05 Uhr
»ACTA«: EU-Kommission einigt sich auf Frage für den EuGH
Parlamentarier sollen Bewertung des EuGH abwarten

Richtigstellung: Vorab ist die Nachricht, der EuGH befasse sich nicht mehr mit »ACTA«, die in den vergangenen Tagen die Runde durch die Online-Medien machte und so auch Eingang in den IUM-Newsletter fand, zu korrigieren. Die EU-Kommission, anders als das EU-Parlament, beabsichtigt immer noch, den EuGH zur Rechtmäßigkeit von »ACTA« zu befragen. Der für »ACTA« zuständige Ausschuss INTA des EU-Parlaments hatte es vergangene Woche abgelehnt, eigens den EuGH mit der Prüfung des Abkommens zu befassen. Sollten die EU-Parlamentarier im Sommer das umstrittene Handelsabkommen mehrheitlich ablehnen, würde dies eine von der EU-Kommission angestrebte Entscheidung des EuGH hinfällig machen. Es besteht aber auch noch die Möglichkeit, dass die Mehrheit im EU-Parlament sich dafür ausspricht, die Bewertung des EuGH abzuwarten und erst im Anschluss daran über »ACTA« zu befinden. Wir entschuldigen uns für etwaige Missverständnisse.

Wie die EU-Kommission mit gestriger Pressemeldung mitteilte, hat sie den nächsten Schritt in dem Verfahren um »ACTA« (pdf-Datei) eingeleitet. »Ist das Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen (›ACTA‹) vereinbar mit den Europäischen Verträgen, insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union?« Diese Frage will die EU-Kommission nun dem EuGH vorlegen, damit dieser die Rechtmäßigkeit der Regelungen des umstrittenen Handelsabkommens prüft.

Gleichzeitig hat die EU-Kommission das EU-Parlament dazu aufgerufen, die Entscheidung des EuGH abzuwarten und die Abstimmung über »ACTA« entsprechend auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. EU-Kommissar Karel De Gucht erklärte, dass das Urteil der Richter »einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen und demokratischen Debatte in Europa« darstellen werde. Der Aufruf, die Abstimmung zu verschieben, begegnet wiederum Kritik einiger EU-Abgeordneter, wie »futurezone« berichtet. Die EU-Kommission spiele lediglich auf Zeit und wolle nur ein Abklingen des Widerstands gegen »ACTA« abwarten. In diesem Zusammenhang wird auch Unverständnis dafür geäußert, dass die EU-Kommission 40 Tage gebraucht hat, »um eine Frage mit 24 Wörtern auszuformulieren«. »Man weiß gar nicht, was da so lange gedauert hat, vielleicht das ständige Ausdrucken und wieder Einscannen, die Weitergabe in Verlaufsmappen, das Heraussuchen der richtigen Fax-Nummer?«, so Markus Beckedahl in einem Beitrag auf »netzpolitik«.

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