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24.11.2010; 11:34 Uhr
EU-Parlament reicht Gemeinsamen Entschließungsantrag zu »ACTA« ein
Zustimmung von uneingeschränkter Zusammenarbeit mit Kommission und Rat abhängig

Das EU-Parlament hat gestern einen Gemeinsamen Entschließungsantrag zum »Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA)« eingereicht. Das Parlament macht die Kommission und den Rat darauf aufmerksam, dass es sich das Recht vorbehält, seine Zustimmung zu »ACTA« zu versagen. Eine Zustimmung werde nur gegeben, wenn die Organe uneingeschränkt zusammenarbeiten. Die Abgeordneten fordern die Kommission und den Rat auf, die Rechtsgrundlage des »ACTA« und deren vollen Einklang mit dem Vertrag von Lissabon klarzustellen.

Die Parlamentarier kritisieren, dass »ACTA« nicht im Rahmen von WTO oder WIPO verhandelt und abgeschlossen wurde. Dies sei auch der Grund dafür, dass der Kreis der Mitglieder gegenwärtig eng begrenzt ist und die meisten Entwicklungsländer ausgeschlossen sind (nur Marokko und Mexiko haben mitverhandelt). Positiv sehen die Abgeordneten, dass die Umsetzung der »ACTA«-Bestimmungen insbesondere hinsichtlich der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld vollständig mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand im Einklang stehen soll und dass mit diesem Übereinkommen weder Personendurchsuchungen noch das »Three Strikes-Modell« eingeführt werden. Denn kein Unterzeichner des »ACTA« und insbesondere nicht die EU dürfe im Zuge des Übereinkommens verpflichtet werden, das »Three Strikes-Modell« oder ähnliche Verfahren einzuführen.

Der finale Vertragstext wurde Anfang des Monats fertig gestellt (vgl. Meldung vom 16. November 2010). Aus dem Entschließungsantrag geht auch hervor, dass Ende November/Anfang Dezember in Sydney ein »weiteres Treffen zur Fertigstellung der juristischen Feinarbeit« stattfinden wird.

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