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14.02.2012; 14:17 Uhr
Verbraucherzentralen gegen »Abzocke mit Massenabmahnungen«
»Grundsätzliche Reform des Urheberrechts notwendig«

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) fordert in seinem heute veröffentlichten Positionspapier zu Abmahnungen im Urheberrecht (pdf-Datei), dass Verbraucher besser vor überhöhten und ungerechtfertigten Abmahnforderungen geschützt werden müssen. Der Verband verlangt eine gesetzliche Klarstellung, um verhältnismäßige Abmahnkosten zu erreichen. Die erste Abmahnung dürfe aus Sicht des vzbv maximal 100 Euro kosten, wenn Verbraucher unerlaubt urheberrechtlich geschützte Inhalte privat nutzen. Die derzeitige Regelung enthalte zuviele Schlupflöcher und könne die Abmahnindustrie nicht stoppen, so Cornelia Tausch, Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft und Internationales. Die Vorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG greife in der Praxis nicht, da die Richter private und nicht-kommerzielle Verstöße von Verbrauchern regelmäßig als »gewerblich« werten würden. Daher müsse der Begriff »gewerbliches Ausmaß« konkretisiert werden. »Es geht uns nicht darum, Rechtsverstöße zu bagatellisieren. Aber es drängt sich der Eindruck auf, dass Rechteinhaber und Anwälte Abmahnungen als lukratives Geschäftsmodell entdeckt haben«, so Tausch. Ferner fordert der vzbv die Beschränkung des fliegenden Gerichtsstands bei Urheberrechtsverletzungen von Verbrauchern im Internet. Dieser begünstige die Rechteinhaber und führe zu einer sehr einseitigen Entscheidungspraxis. 

Aus Sicht des vzbv sei eine grundsätzliche Reform des Urheberrechts notwendig, um die vielseitigen Chancen der digitalen Welt zu nutzen und deren Herausforderungen zu bewältigen. In einem Positionspapier zum Urheberrecht (pdf-Datei) beschreibt der vzbv die Aspekte, welche aus Verbrauchersicht im Rahmen einer Gesetzesreform zu berücksichtigen seien. Darunter fallen u.a. die Erfassung der Nutzerinteressen als schutzwürdiges Ziel im UrhG, das Recht auf Privatkopie als wesentlicher Grundgedanke des Urheberrechts und die Ermöglichung des Weiterverkaufs von digitalen Inhalten.

Der vzbv lehne im Übrigen aus datenschutzrechtlichen Gründen das derzeit in der Debatte stehende Warnhinweismodell ab (vgl. Meldung vom 3. Februar 2012). »Wenn Rechteinhaber Verbraucher bei einfachen Verstößen warnen wollen, so könnten sie ihnen schon heute per Post einen Brief schicken«, heißt es in der heutigen Pressemitteilung des vzbv

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