mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
11.12.2003; 15:37 Uhr
Jugendschutzkonzepte von Arcor und T-Online als ausreichend angesehen
Erstmals positive Bewertung von Konzepten, die im Bereich der Authentifizierung keine zusätzliche Hardware einsetzen

Im Anschluss an die Sitzung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) am 25.11.2003 in Hamburg bewertete der KJM-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring die Erfolge bei der Verbesserung des Jugendschutzes im Internet positiv. Wie eine Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten Deutschlands (ALM) vom 11.12.2003 den Vorsitzenden zitiert, habe man in zahlreichen Verhandlungen und Expertenrunden klare Erfolge erzielt. Zwar könne man das Netz nicht gänzlich von jugendgefährdenden Inhalten befreien. Ziel sei es aber, die Anbieter dazu zu bewegen, wenigstens die gesetzlich vorgeschriebenen Zugangshürden zu errichten. Die von der Kommission aufgestellten Eckwerte zu den Anforderungen an geschlossene Benutzergruppen, wie eine Volljährigkeitsprüfung durch persönlichen Kontakt sowie eine Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang, um den Zugriff durch Minderjährige zu verhindern, würden u. a. bei den Altersverifikationssystemen von Arcor und T-Online erfüllt. Hiermit wurden erstmals Konzepte positiv bewertet, die im Bereich der Authentifizierung keine zusätzliche Hardware einsetzen. Beide Konzepte basieren auf einer Identifikation mittels Post-Ident-Verfahren sowie einer Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang. In beiden Fällen will die KJM nach Umsetzung der Konzepte im Rahmen »der ihr durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) übertragenen Aufgaben« überprüfen, ob sich die Systeme auch bewähren.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 1620:

https://www.urheberrecht.org/news/1620/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.