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07.04.2009; 19:54 Uhr
US-Regierung veröffentlicht Details zum derzeitigen Stand der ACTA-Verhandlungen
Struktur und Diskussionspunkte des Anti-Piraterie-Abkommens werden erläutert

Das Amt des Handelsbeauftragten der Vereinigten Staaten (USTR) hat in einem sechsseitigen Dokument Details zum derzeitigen Stand der Verhandlung über das geplante »Anti-Counterfeiting Trade Agreement« (ACTA) veröffentlicht. Das ursprünglich von der Europäischen Kommission, den USA, Kanada, Japan und der Schweiz angeregte Abkommen wird seit Mitte 2008 gemeinsam mit weiteren Staaten diskutiert; von offizieller Seite waren bislang keine Informationen zu den Verhandlungen bekannt geworden, obwohl eine Veröffentlichung in der Vergangenheit immer wieder gefordert wurde.

Wie aus dem nun veröffentlichten Überblick hervorgeht, diskutieren die Staaten unter anderem über Maßnahmen zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche bei Verletzungen geistigen Eigentums, Regelungen zur Schadensberechnung, Unterlassungspflichten und das Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz. Darüber hinaus will man sich auf Maßnahmen im grenzüberschreitenden Handel einigen. So sollen Regelungen zur Grenzbeschlagnahmung aufgestellt werden. In diesem Zusammenhang wird auch eine »de minimis«-Klausel diskutiert, die Reisenden die Einfuhr gefälschter Produkte zum eigenen Gebrauch ermöglichen könnte. Ebenfalls Teil der Verhandlungen sind Rahmenbedingungen für die Durchführung von Strafverfahren. Konkrete Verhandlungsergebnisse nennt das US-Dokument allerdings nicht.

Für den Umgang mit Rechtsverletzungen im Internet liegt nach dem veröffentlichen Überblick ebenfalls noch kein Regelungsentwurf vor, da momentan noch Informationen über die nationalen Vorschriften zusammen getragen werden. Ein weiterer Punkt des Anti-Piraterie-Abkommens soll die internationale Zusammenarbeit der Vertragsstaaten im gemeinsamen Kampf gegen Verletzungen des geistigen Eigentums betreffen.

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[IUM/bs]

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