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06.10.2011; 12:33 Uhr
Neues Gutachten: »ACTA« mit EMRK und EU-Grundrechtecharta unvereinbar
Verstöße gegen Meinungs- und Informationsfreiheit, Schutz personenbezogener Daten und Recht auf faires Verfahren

Im Auftrag der Grünen-Allianz im EU-Parlament, The Greens - European Free Alliance, haben die Rechtsprofessoren Douwe Korff und Ian Brown die Vereinbarkeit von »ACTA« mit der EMRK und der EU-Grundrechtecharta überprüft. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass das Anti-Piraterie-Abkommen gegen Grund- und Menschenrechte verstößt, namentlich die Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, den Schutz personenbezogener Daten und das Recht auf ein faires Verfahren.

Indem »ACTA« keine Ausnahmen und Beschränkungen - wie z.B. nach Art der »Fair Use«-Doktrin - vorsieht, umfasse dessen Instrumentarium auch triviale oder geringfügige, nicht-gewerbliche Rechtsverletzungen. Damit sei die Verbreitung von geschützten Inhalten auch in Fällen eines übergeordneten öffentlichen Interesses von »ACTA«-Maßnahmen erfasst und die Meinungs- und Informationsfreiheit verletzt. Die Implementierung jeglicher, auch noch so drakonischer technischer Schutzmaßnahmen (»Digital Rights Management«) erscheint den Gutachtern unvereinbar mit der Informationsfreiheit. Schließlich ermutige das Abkommen die Unterzeichner dazu, Abreden zwischen Providern und Rechteverwertern über Zugangssperren à la »Three-Strikes« zu unterstützten. Jan Philipp Albrecht von der »ACTA«-Arbeitsgruppe der Grünen-Allianz erklärt unter Berufung auf das Gutachten: »Die Ermutigung zur Kooperation zwischen Internetanbietern und der Inhalte-Industrie ist ein Schritt zu weit in den Bereich der privatisierten Polizeiarbeit«. Diese »Privatisierung« führt in den Augen der Gutachter auch zu einem Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren, wie es Art. 47 EU-Charta und Art. 6 EMRK vorsehen.

Hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten monieren Korff und Brown die Art. 11 und 27 Abs. 4 des Abkommens. Sie ermöglichten eine verdachtslose Überwachung und Dokumentierung des Internetgebrauchs von Millionen Bürgern sowie die Weitergabe der gewonnenen Daten an Rechteinhaber. Derlei Praktiken müssten auf klare Fälle erheblicher Rechtsverletzungen beschränkt werden.

Das EU-Parlament steht im Gegensatz zur Kommission »ACTA« seit langem kritisch gegenüber. Anfang Juli wurde bereits ein vom EU-Parlament in Auftrag gegebenes Gutachten des Maastrichter Institute for Globalisation and Intellectual Regulation (IGIR) veröffentlicht, deren Autoren dem Abkommen jedoch bei Kritik in einzelnen Punkten grundsätzlich Konformität mit dem EU-Recht und dem TRIPS-Abkommen zusprechen. Die Gutachter empfehlen nur Klarstellungen in einigen Punkten, z.B. bei den Grenzmaßnahmen, dem Schadensrecht und den geplanten Strafvorschriften (vgl. Meldung vom 21. Juli 2011).

Vor wenigen Tagen hat die japanische Regierung zu einer Feier des »ACTA«-Abkommens eingeladen. Die EU sowie einige Vertragsstaaten haben zu diesem Anlass jedoch nicht unterzeichnet.

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