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05.11.2012; 15:24 Uhr
Verlängerung der Schutzdauer für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller auf 70 Jahre
Bundesregierung verabschiedet Gesetzesentwurf

Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch den Entwurf eines »Achten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetztes« beschlossen. Danach verlängert sich der rechtliche Schutz für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller von 50 auf 70 Jahre. Wie das Bundesministerium für Justiz (BMJ) berichtet, ist außerdem ein Vergütungsanspruch zugunsten der Künstler vorgesehen, der sie an den Zusatzeinnahmen der Tonträgerhersteller beteiligt. So erhält der ausübende Künstler, der seine Rechte dem Tonträgerhersteller gegen eine Pauschalvergütung eingeräumt oder übertragen hat, für den Zeitraum der verlängerten Schutzdauer einen zusätzlichen unverzichtbaren Vergütungsanspruch in Höhe von 20 Prozent der Einnahmen des Tonträgerherstellers. Der Vergütungsanspruch kann nur über eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden. Von der Vergütung des ausübenden Künstlers, dessen Übertragungsvertrag eine laufende Beteiligung an den mit der Verwertung des Tonträgers erzielten Einnahmen vorsieht, darf der Tonträgerhersteller für den Zeitraum der verlängerten Schutzdauer weder Vorschüsse noch vertraglich festgelegte Abzüge abziehen. Der Gesetzesentwurf setzt die EU-Richtlinie 2011/77/EU vom 27. September 2011 in nationales Recht um und beschränkt sich dabei auf die zwingenden Vorgaben der Richtlinie.

In einer Pressemitteilung der Bundesregierung erklärt Kulturstaatsminister Bernd Neumann: »Mit der Verlängerung der Schutzdauer leisten wir einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Absicherung ausübender Künstlerinnen und Künstler im Alter. Künftig stehen ihnen die Einnahmen aus ihrer Arbeit während des gesamten Lebens zur Verfügung. Damit schaffen wir ein Schutzniveau, das ihrer kreativen und künstlerischen Leistung gerecht wird.«

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[IUM/kr]

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