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16.01.2006; 13:37 Uhr
FDP gegen Kulturflatrate
Stärkung des Urheberrechts im digitalen Umfeld gefordert

Gegen die Einführung einer pauschalen Abgabe für das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken aus dem Internet hat sich der Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages, Hans-Joachim Otto, gewandt. Der FDP-Politiker bezeichnete laut einer Pressemitteilung vom 16.1.2006 diese so genannte »Kulturflatrate« als Missachtung der Notwendigkeit, kreative Leistungen wirksam zu schützen. Vielmehr würde eine derartige faktische Legalisierung von Tauschbörsen gegen die Grundsätze geltenden Rechts verstoßen und verwies auf die ausschließlichen Verwertungsrechte des Urhebers zur öffentlichen Zugänglichmachung seiner Werke. Hingegen »unterstützt die FDP alle Bemühungen, die einer weiteren Stärkung des Urheberrechts im digitalen Kontext und einer Förderung des Respekts vor dem geistigen Eigentum dienen«, so Otto.

Das französische Parlament hatte im vergangenen Dezember im Rahmen der Lesung der Novelle des Urheberrechts einen Beschluss zur Einführung einer solchen »Flatrate« gefasst, wegen der Weihnachtspause die weitere Beratung des Gesetzentwurfs aber aufgeschoben. Diesen Beschluss hatte die »Fairsharing-Kampagne« am 23.12.2005 in einer Pressemitteilung begrüßt und als Signal für Deutschland verstanden. Das unter anderem von »Attac« und der GRÜNEN Jugend getragene Netzwerk fordert eine monatliche pauschale Abgabe von knapp 10 EUR, um so das pivate Kopieren von Musik- und Filmdateien zu ermöglichen.

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