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22.03.2006; 12:16 Uhr
BMJ gibt nach: Streichung der Bagatellklausel
Kabinettsentwurf zum 2. Korb der Novellierung des Urheberrechts verabschiedet

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat laut einer Pressemitteilung ihres Hauses vom 22.3.2006 im Streit um die Einführung der Bagatellklausel im Rahmen der Novellierung des Urheberrechts (2. Korb) nachgegeben und diese aus dem am heutigen Tag verabschiedeten Kabinettsentwurf herausgenommen. Diese Regelung sah vor, dass Urheberrechtsverletzungen dann von der Strafbarkeit ausgenommen sein sollten, wenn Kopien von offensichtlich rechtswidrig hergestellten oder genutzten Vorlagen lediglich in geringem Umfang vorgenommen werden und dies für den privaten Gebrauch oder zur Weitergabe an mit dem Täter persönlich verbundene Personen geschieht.

Zypries hatte - mit Unterstützung der eigenen Partei und der GRÜNEN - beabsichtigt, mit der Klausel einer »Kriminalisierung der Schulhöfe« entgegenzuwirken, trotzdem aber das rechtswidrige Anbieten von z. B. Musikdateien im Internet zu sanktionieren. Dies war auf massive Kritik vor allem bei der Medienindustrie, aber auch bei der mittlerweile zum Regierungspartner gewordenen CDU/CSU und der oppositionellen FDP und DER LINKEN gestoßen, da eine faktische Legalisierung des Raubkopierens drohe (siehe hierzu die Meldungen vom 26.1.2006 und 9.1.2006). Dementsprechend begrüßten nun der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb und der Berichterstatter Dr. Günter Krings den Wegfall der Bagatellklausel. Für die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser- Schnarrenberger ist dies eine herbe Niederlage für Zypries, sie wies aber zugleich auf weiteren Nachbesserungsbedarf bei den geplanten neuen Schranken für Bildung und Wissenschaft sowie für die Überarbeitung des Vergütungsrechts.

Nach der nun vorliegenden Fassung wird es nun wieder allein im Ermessen der Staatsanwaltschaften liegen, ob ein Verfahren wegen der Verletzung von Urheberrechten wegen Geringfügigkeit eingestellt werden soll oder nicht. Das Recht zur Privatkopie bleibt dem Grunde nach weiter bestehen, ist aber dann ausgeschlossen, wenn Rechteinhaber Kopierschutzsysteme verwenden.

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