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10.03.2005; 10:04 Uhr
Multimediawirtschaft kritisiert Ausweitung der Bagatellklausel
BVDW: Überarbeiteter Regierungsentwurf ist Freibrief für Diebstahl digitaler Inhalte

In einer eigenen Pressemitteilung vom 8.3.2005 äußert sich der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) kritisch über den überarbeiteten Regierungsentwurf für die Modernisierung des Urheberrechtsgesetzes im Rahmen des so genannten zweiten Korbes. Der Entwurf erteile dem Diebstahl von digitalen Inhalten wie Software, audiovisuellen Dateien und Musik faktisch einen Freibrief. Nachdem die Multimediawirtschaft ihre Forderung nach einem Auskunftsrecht der Rechteinhaber gegenüber Internet Service Providern nicht durchsetzen konnte, sieht sie der nun geplanten Ausweitung der so genannten Bagatellklausel mit großer Sorge entgegen.

Der schon im Referentenentwurf enthaltene Strafausschließungsgrund für Bagatellfälle, wonach das Überspielen einzelner Songs aus illegalen Tauschbörsen in geringem Umfang und ausschließlich zu privaten Zwecken straffrei bleiben soll, hat im Regierungsentwurf eine Ergänzung erfahren. Angaben des Branchendienstes »heise online« vom 8.3.2005 zufolge soll danach auch straffrei bleiben, wer »Werke oder Bearbeitungen oder Umgestaltungen von Werken« nicht nur für sich in geringen Mengen kopiert oder erstellt, sondern auch, wer diese »zum privaten Gebrauch von mit dem Täter persönlich verbundenen Personen vervielfältigt oder an solchen Vervielfältigungen teilnimmt«.

BVDW-Gesamtvorstandsmitglied Dr. Christian Dressel befürchtet durch diese Erweiterung der Bagatellklausel eine vehemente Beschneidung der Rechtsverfolgung, die einer Einladung zum »Ideenklau« gleichkomme. »Den Unternehmen der Digitalen Wirtschaft, die auf neuen digitalen Infrastrukturen ihre Produkte anbieten, wird so die Möglichkeit genommen, Sekundäransprüche gegen Rechtsverletzer geltend zu machen. Sie haben damit keine Handhabe, wenn sie feststellen, dass ihr Geschäftsmodell unterlaufen wird«, erklärte Dressel der Pressemitteilung des BVDW zufolge. Das Kabinett teilt diese Befürchtungen nicht. So schreibt sie heise zufolge in der Begründung des Entwurfs, dass Urheber und Rechteinhaber durch die Regelungen »gegen das Kopieren aus File-Sharing-Systemen im Internet erfolgreich vorgehen« können. Der Entwurf soll Ende März 2005 vom Kabinett abgenickt werden.

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