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09.05.2005; 16:13 Uhr
Kammergericht: Weber-Inszenierung läuft Original lediglich in einer Passage zuwider
Theater will Berufungsverfahren dennoch weiterführen

Das Dresdner Staatsschauspiel wird das Stück »Die Weber« von Gerhart Hauptmann ab dem 10.5.2005 weitgehend in der bisherigen Inszenierung des Regisseurs Volker Lösch aufführen. Dies folgt aus einer Mitteilung auf der Internetseite des Theaters, in der sich das Schauspielhaus auf einen Zwischenbescheid des Berliner Kammergerichts im laufenden Berufungsverfahren beruft. Der Bühnenverlag Felix Bloch Erben, der die Aufführungsrechte des Hauptmann-Stücks innehat, war gegen Textveränderungen vorgegangen. Löschs Inszenierung aktualisiert das Drama. Anders als im Originaltext beschimpft ein Chor der Arbeitslosen den sächsischen Ministerpräsidenten Georg Milbradt sowie Bundeskanzler Gerhard Schröder. In einer Textpassage erklärt ein Darsteller, er würde die ARD-Moderatorin Sabine Christiansen erschießen. Nach Angaben des Theaters hält das Kammergericht jedoch lediglich die Passagen mit »Tötungsfantasien«, die der Tendenz des Originals zuwiderliefen, für nicht zulässig. Das Berliner Landgericht hatte im Januar 2005 auf Betreiben des Verlages eine von dem Bühnenverlag gegen das Land Sachsen als Träger des Dresdner Staatsschauspiels erwirkte einstweilige Verfügung bestätigt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass eine Genehmigung der Änderungen nicht erteilt worden sei. Dagegen hält das Kammergericht die mündliche Vereinbarung zur Einführung des Dresdner Chores für wirksam. Die Bühne habe sich daher entschieden, die umstrittene Inszenierung ohne die inkriminierten Passagen zu spielen. Dadurch werde die ursprüngliche Intention der Inszenierung keineswegs beschädigt. Der Prozess werde dennoch weitergeführt, »weil es nicht Sache der Gerichte sein kann, die Interpretationshoheit über Theatertexte an sich zu reißen«.

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[IUM/kr]

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