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27.08.2011; 12:17 Uhr
Niedersächsische Landesmedienanstalt: RTL-Bericht zur Gamescom verstößt nicht gegen Rundfunkstaatsvertrag
»In der freiheitlichen Medienordnung müssen derartige Berichte toleriert werden«

Ein Beitrag in »RTL-Explosiv« über die »Gamescom« in Köln hat die Gemüter erhitzt, ist aber nach Angaben der zuständigen Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) (die Rundfunkzulassung für bundesweites Fernsehen kann bei jeder Landesmedienanstalt beantragt werden) nicht rechtswidrig. Nach Eingang von über 8000 Programmbeschwerden wurde der Beitrag inzwischen von »YouTube« entfernt. Wie der »Verband für Deutschlands Video- und Computerspieler« berichtet, habe RTL die Teilnehmer der Computermesse dargestellt als »Freaks, die sich verkleiden, unrasierte und verschwitzte Typen mit Schlabber-T-Shirt und solche, die so schüchtern sind und sich nie trauen Kontakt mit Frauen aufzunehmen und dementsprechend nie eine Freundin haben«. Die NLM sieht in dem Beitrag zwar eine »unverblümte Tendenz«, kommt aber zu dem Ergebnis, dass »in der freiheitlichen Medienordnung derartige Berichte toleriert werden müssen«. Nach § 41 Abs. 3 RStV müssen im bundesweit verbreiteten Rundfunk die Programmgrundsätze der Absätze 1 und 2 eingehalten werden. Darunter fallen unter anderem die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der persönlichen Ehre.

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