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23.11.2005; 18:15 Uhr
Noch kein Urteil im Prozess um Architektenurheberrecht
Finanzielle Belange des Bauherrn sind bei Frage nach dem Eingriff zu berücksichtigen

Der Rechtsstreit zwischen dem Architekten Meinhard von Gerkan und der Deutschen Bahn AG (die Bahn) um die architektonische Gestaltung des Hauptbahnhofs/Lehrter Bahnhof ist noch nicht entschieden. Wie »Die Welt« in ihrem Onlineangebot vom 23.11.2005 berichtete, verkündete die 16. Zivilkammer des Landgerichts Berlin am 22.11.2005 lediglich einen Auflagen-Hinweisbeschluss.

Im Fall hatte das Architekturbüro von Gerkan, Marg und Partner (gmp) einen Entwurf des Hauptbahnhofs für die Bahn erstellt. Diesen hatte die Bahn eigenmächtig verändert, indem sie statt der vorgesehenen Gewölbedecke für die 430 Meter lange und 80 Meter breite Halle ein Flachdecke montieren ließ, die von einem anderen Architektenbüro entworfen wurde. Zur Begründung führte die Bahn wirtschaftliche Belange an. Von Gerkan sieht hierin eine Verletzung des Urheberrechts.

Nun müssen beide Seiten weitere Auflagen erfüllen, ehe es zu einem Urteil kommt. So muss von Gerkan weitere Tatsachen für die »Entstellung des Gesamtkunstwerkes« vortragen. Denn für die Entscheidung sei ausschlaggebend, dass der Entwurf des gesamten Bahnhofsgebäudes durch das Urheberrecht geschützt sei, erklärte Kammergerichtssprecherin Katrin-Elena Schönberg nach der Verkündung gegenüber der »Welt«. Bei der anschließenden Frage, wie weit der Bauherr in die Pläne seiner Architekten eingreifen dürfe, seien die verschiedenen Interessen und wirtschaftlichen Belange abzuwägen. Die Bahn muss daher konkrete Kostenangebote für die von Gerkan geplante Gewölbedecke vorlegen.

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[IUM/kr]

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