mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
26.05.2014; 09:15 Uhr
BGH zur Reichweite des Unterlassungsanspruchs in Sachen »marions-kochbuch«
Gerichtliches Verbot bezieht sich ausschließlich auf damals streitgegenständliche Lichtbilder

Mit seinem Beschluss vom 3. April 2014 hat der BGH entschieden, dass der gerichtlich titulierte Unterlassungsanspruch im Verfahren »chefkoch/marions-kochbuch« aus dem Jahr 2009 (vgl. Meldung vom 16. November 2009) sich ausschließlich auf die drei damals streitgegenständlichen Lichtbilder bezieht (Az.: I ZB 42/11 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).

Das im Zwangsvollstreckungsverfahren beantragte Ordnungsgeld lehnte der BGH ab. Es liege kein Verstoß gegen das gerichtliche Verbot vor, wenn auf »chefkoch.de« andere als im damaligen Verfahren streitgegenständliche, urheberrechtlich geschützte Fotos von der Website »marions-kochbuch.de« auftauchten. Bei diesen handele es sich vielmehr um neue, eigenständige Rechtsverletzungen.

Dokumente:

  • Urteil des BGH vom 12. November 2009, Az.: I ZR 166/07 »chefkoch.de /marions-kochbuch«; ZUM-RD 2010, 456 (Volltext bei Beck Online)
  • Urteil des OLG Hamburg vom 28. September 2007, Az.: 5 U 165/06; ZUM-RD 2008, 343 (Volltext bei Beck Online)

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5212:

https://www.urheberrecht.org/news/5212/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.