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07.11.2012; 13:03 Uhr
3.000 Euro Geldstrafe für BitTorrent-Tracker-Betreiber
Strafbefehl beruht auf GVU-Strafantrag

Das Amtsgericht Lüneburg hat einen Betreiber des BitTorrent-Trackers »The Independence Tracker« zu 3.000 Euro Geldstrafe, gestaffelt in 150 Tagessätze zu je 20 Euro, verurteilt. Die Richter sahen es einer Pressemitteilung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) zufolge als erwiesen an, dass der 40-Jährige diese »zentrale Steuerungseinheit eines Filesharing-Netzes« gemeinsam mit zwei Mittätern zu gewerbsmäßigen Zwecken eingerichtet und unterhalten hat und damit Kunden den illegalen Tausch von urheberrechtlich geschützten Film- und Musikdateien ermöglicht hat. Die Mittäter hatten bereits im Januar 2011 bzw. im Juni 2012 ihr Urteil erhalten und wurden zu 150 Tagessätzen zu je 10 Euro bzw. zu je 20 Euro verurteilt.

Die GVU hatte im Jahr 2008 Strafantrag gegen die drei Betreiber des geschlossenen Trackers, für dessen Zugang eine Registrierung erforderlich war, gestellt. Die Nutzer mussten Dateien mindestens 48 Stunden für andere zum Download zur Verfügung stellen. Bei Zuwiderhandlung drohte der Rauswurf, den man aber durch eine Zahlung von 100 Euro abwenden konnte.

Die registrierten Nutzer erhielten Mitte November 2008 eine E-Mail unter der Adresse des Administrators, mit der Information, dass die GVU in den BitTorrent-Tracker eingedrungen sei. Weiter hieß es in der Mail, man werde »alle Adressen verraten«, um »nicht in den Knast zu kommen«. Noch am selben Tag distanzierten sich die Betreiber von dem Schreiben mit der Erklärung, gehackt worden zu sein.

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