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04.08.2006; 18:50 Uhr
Neuer Entwurf für WIPO Broadcasting Treaty
Ausführlicher Katalog von Schrankenbestimmungen und Reduzierung der Schutzfrist

Das Standing Committee on Copyright and Related Rights (SCCR) der World Intellectual Property Organisation (WIPO) hat einen neuen Entwurf für ein internationales Abkommen zum Schutz der Rechte von Rundfunkorganisationen an gesendeten Programmen und audiovisuellem Rohmaterial (Broadcasting Treaty) vorgelegt. Dem ursprünglichen Entwurf vom Mai 2006 war ein Ungleichgewicht zwischen Rechten der Sender und dem Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Information sowie Kollisionen mit den Nutzungsrechten der eigentlichen Urheber vorgeworfen worden.

Wie »heise.online« am 3.8.2006 meldet, sieht der jetzige Entwurf eine Reihe von Klarstellungen vor. So werden neben einem Verweis auf eine generelle Balance zwischen den verschiedenen Interessen genaue Schrankenbestimmungen genannt. Die Vertragsparteien des »Broadcasting Treaty« sollen Ausnahmen von den durch den Vertrag eingeräumten Schutzrechten in ihren nationalen Regelungen nicht nur für den privaten Gebrauch vorsehen können. Auch für die weiteren Fälle der flüchtigen Zwischenspeicherung zur Weitersendung, der Kurzberichterstattung, dem Gebrauch für wissenschaftliche und Unterrichtszwecke sowie in Bibliotheken ohne Gewinnerzielungsabsicht und um Behinderten die Nutzung zu ermöglichen können die Vertragsstaaten Ausnahmen normieren. Ferner wird abweichend vom vorherigen Entwurf eine alternative Schutzfrist von 20 statt 50 Jahren vorgeschlagen. Von dem Entwurf ausgenommen sind laut »heise« Regelungen zu Rechten von über das Internet verbreiteten Sendungen (Webcasting). Dies soll einem eigenen Vertragsdokument vorbehalten sein.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

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