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11.01.2010; 18:20 Uhr
Reaktionen auf die Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie Journalisten
Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten hält Vereinbarungen für unzureichend

Auf Seiten der freien Journalisten ist Kritik an den Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen laut geworden. Auf die neuen Vergütungsregeln hatten sich DJV, ver.di und BDZV Ende 2009 geeinigt (vgl. Meldung vom 8. Januar 2010). Der Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten, Freischreiber e.V. lehnt die Vereinbarungen ab. Vorstandsmitglied Lars Reppesgaard: »Die nun ausgehandelten Vereinbarungen stellen keine angemessene Vergütung dar.« In seiner Stellungnahme beanstandet Freischreiber e.V. die Vergütung nach gedruckten Zeilen und Darstellungsform anstelle einer Bezahlung entsprechend dem Arbeits- und Rechercheaufwand oder der tatsächlichen wirtschaftlichen Nutzung des Textes durch den Verlag. Außerdem liefen die neuen Regeln auf eine faktische Akzeptanz von Buy-out-Verträgen hinaus, da mit einmaliger Zahlung umfangreiche Nutzungsrechte und die Weiterverwertung in anderen Publikationen abgegolten sein sollten. Der Verband kritisiert des weiterem, dass »die für die Zukunft besonders bedeutsame digitale Nutzung zum Beispiel im Internet in einem einmaligen Honorar inbegriffen sein« soll. Die DJV, ver.di und BDZV Regeln sehen unter anderem die Einräumung des einfachen, zeitlich und räumlich unbegrenzten, übertragbaren Rechts zur erstmaligen öffentlichen Zugänglichmachung vor (§ 9 Nr. 3).

Nach Ansicht von Freischreiber e.V. soll die Vergütungshöhe für freie Journalisten derjenigen für freie arbeitnehmerähnliche Journalisten, also solche mit regelmäßigem Einkommen, angeglichen werden. Deren Tarifvertrag sehe bis zu 30 Prozent höhere Vergütungssätze vor. Dabei seien die freien Journalisten ohne regelmäßiges Einkommen einem höheren wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt. Weiter müsse die Bezahlung sich nach dem vom Verlag bestellten Textumfang richten und nicht nach dem tatsächlich abgedruckten (»Was bestellt wird, muss bezahlt werden«). Schließlich müsse auch der Rechercheaufwand in die Preisberechnung einfließen.

Der Journalist Ilja Braun verweist in seinem Beitrag zur Debatte auf perlentaucher.de auf das Literaturübersetzer-Urteil des BGH (vgl. Meldung vom 7. Oktober 2009) und fordert eine Beteiligung der freien Journalisten an sämtlichen Nutzungserlösen anstelle einer einmaligen Vergütung.

Inzwischen wurde eine Online-Petition verfasst, in der die Gewerkschaften DJV und ver.di dazu aufgefordert werden, die Vergütungsregeln »nun nicht im Eilverfahren zu verabschieden, sondern die Abstimmung aufzuschieben und eine breite öffentliche Diskussion der Regelungen unter freien Journalistinnen und Journalisten zu ermöglichen und zu gestalten«.

 

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