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01.09.2004; 15:59 Uhr
Bundesregierung geht nicht gegen »Caroline-Urteil« vor
Rechtsprechung zum Schutz der Privatsphäre von Politikern durch Urteil nicht betroffen

Trotz des Drängens deutscher Medienvertreter wird die Bundesregierung keine Rechtsmittel gegen das die Berichterstattung über Prominente einschränkende Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 24.6.2004 (ZUM 2004, 651) einlegen. Dies erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am 1.9.2004 laut einer Pressemitteilung der Bundesregierung vom selben Tag. Die Ministerin begründete die Entscheidung des Kabinetts mit der Stärkung des Persönlichkeitsrechts prominenter Personen, die nicht Träger eines öffentlichen Amtes seien. Diese sollten »nicht jedwede Art von Berichterstattung über ihre Person erdulden müssen«.

Nach dem Urteil des EGMR ist die deutsche Rechtsprechung zu dem Schutz der Privatsphäre von Prinzessin Caroline von Hannover als Person der Zeitgeschichte mit Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht zu vereinbaren. Im Fall hatte sich Caroline von Hannover gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15.12.1999 (Az. 1 BvR 653/96 - ZUM 2000, 149) gewandt. Danach müsse die Prinzessin als Person der Zeitgeschichte die Veröffentlichung von Fotos hinnehmen, die sie an öffentlich zugänglichen Orten zeigen. Die Richter in Straßburg entschieden zu Gunsten der Klägerin. Die Öffentlichkeit habe kein legitimes Interesse daran zu erfahren, wo sich Caroline von Hannover aufhalte und wie sie sich in ihrem Privatleben verhalte.

Die Befürchtungen, durch das Urteil werde die Berichterstattung über bestimmte politische Vorgänge oder Affären eingeschränkt, wies die Ministerin nach Angaben der Bundesregierung zurück. Durch das Urteil sei nicht die deutsche Rechtsprechung zum Schutz der Privatsphäre von Politikern betroffen.

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