Erste Klage in Deutschland gegen Verstoß einer »Creative Commons«-Lizenz erfolgreich
Wie das Institut für Rechtsfragen in der Freien und Open Source Software (ifrOSS) berichtet, hat erstmals ein deutsches Gericht einer Unterlassungsklage wegen Verletzung einer »Creative Commons«-Lizenz stattgegeben. Das LG Berlin entschied mit Beschluss vom 8. Oktober 2010 (Az. 16 O 458/10, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt), dass ein Foto ohne die von der Lizenz »Attribution ShareAlike 3.0 Unported« geforderte Urhebernennung und Beifügung des Lizenztextes nicht verbreitet werden darf.
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