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29.07.2011; 13:07 Uhr
Erste Klage in Deutschland gegen Verstoß einer »Creative Commons«-Lizenz erfolgreich
Urhebernennung und Beifügung des Lizenztextes waren nicht berücksichtigt worden

Wie das Institut für Rechtsfragen in der Freien und Open Source Software (ifrOSS) berichtet, hat erstmals ein deutsches Gericht einer Unterlassungsklage wegen Verletzung einer »Creative Commons«-Lizenz stattgegeben. Das LG Berlin entschied mit Beschluss vom 8. Oktober 2010 (Az. 16 O 458/10, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt), dass ein Foto ohne die von der Lizenz »Attribution ShareAlike 3.0 Unported« geforderte Urhebernennung und Beifügung des Lizenztextes nicht verbreitet werden darf.

 

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