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27.06.2012; 10:28 Uhr
Klage gegen Musikpiraten: GEMA fordert Realnamen von Creative-Commons-Künstlern
Anonyme Veröffentlichungen unter Pseudonym und CC-Lizenz - Gericht soll Klarheit schaffen

Der Verein Musikpiraten e.V. hatte vor knapp einem Jahr im Rahmen des Musikwettbewerbs »FreeMixter« einen Sampler mit 19 Songs veröffentlicht, die jeweils unter eine Creative-Commons-Lizenz gestellt waren. Je nach CC-Lizenz waren die Werke also für die Öffentlichkeit zum Teil sogar für kommerzielle Zwecke nutzbar, ohne dass GEMA-Gebühren angefallen wären. Onlinemeldungen zufolge wehrt sich die GEMA dagegen, dass zwei der auf dem Sampler vertretenen Künstler nicht unter ihren bürgerlichen Identitäten, sondern nur unter den Pseudonymen auftreten. So könne die GEMA nicht überprüfen, ob es sich tatsächlich um einen GEMA-freien Song handele. Ohne den bürgerlichen Namen sei nicht nachvollziehbar, ob die GEMA -  oder eine der weltweit angeschlossenen Verwertungsgesellschaften - den jeweiligen Künstler nicht doch vertritt. Dies berge eine zu große Verwechslungsgefahr, so GEMA-Sprecher Peter Hempel laut »Spiegel Online«.

Mit der gegen den Verein Musikpiraten e.V. vor dem Amtsgericht Frankfurt eingereichten Klage bestehe die Verwertungsgesellschaft nun auf die bürgerlichen Namen der betreffenden Künstler. Sie berufe sich dabei auch auf die so genannte »GEMA-Vermutung«, wonach den Nachweis, dass keine GEMA-Lizenzpflicht auf der streitgegenständlichen CD liegt, der Hersteller erbringen muss. Die erste mündliche Verhandlung soll am 9. Juli 2012 stattfinden.

Der Musikpiraten e.V. erhoffe sich vom Gericht eine Bestätigung, dass CC-Künstler auch unter einem Pseudonym veröffentlichen können, meldet »Musikmarkt«. Immerhin sehe das deutsche Urheberrecht explizit die Möglichkeit der pseudonymen und anonymen Veröffentlichung vor, argumentiert der Verein in einer Mitteilung. Musikpiraten-Chef Christian Hufgard vertrete die Ansicht, wenn ein Pseudonym nicht in der Datenbank der GEMA gefunden werden könne, dann dürfe die GEMA dafür auch kein Geld verlangen.

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