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20.08.2009; 11:36 Uhr
DFL zeigt sich mit Verlauf der mündlichen Verhandlung im Beschwerdeverfahren gegen Kartellamt zufrieden
Termin für die Entscheidung des OLG Düsseldorf auf den 16. September 2009 vertagt

In der mündlichen Verhandlung am Mittwoch, 19. August 2009 vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) ihre Kritikpunkte am Verhalten des Bundeskartellamtes im Zusammenhang mit der Vergabe der Übertragungsrechte von Spielen der Fußball-Bundesliga vorgetragen. Der Präsident der DFL, Dr. Reinhard Rauball, sagte im Anschluss an die Verhandlung, bei der er gemeinsam mit DFL-Geschäftsführer Christian Seifert anwesend war, man könne mit dem Verlauf der Verhandlung zufrieden sein. Zentraler Punkt der Verhandlung sei die Frage gewesen, ob es rechtsstaatlich erlaubt sei, dass eine Behörde durch eine Presskonferenz zwar Fakten schaffe, aber keinen Bescheid erlasse. Insgesamt könne die DFL nun optimistisch sein, dass dem Bundeskartellamt für die zukünftigen Ausschreibungen ab der Saison 2013/2014 durch das Gericht Grenzen gesetzt werden, so Dr. Rauball

Im Zusammenhang mit der geplanten Zentralvergabe der Übertragungsrechte durch die Agentur Sirius des Medienunternehmers Leo Kirch hatte das Bundeskartellamt Zweifel an der kartellrechtlichen Zulässigkeit des Verfahrens geäußert und die Vergabemodalitäten an verschiedene Auflagen knüpfen wollen. Darüber unterrichtete das Amt in einer Pressekonferenz; ein mit Rechtsmitteln angreifbarer Bescheid wurde jedoch nicht erlassen. Aufgrund der Rechtsunsicherheit und der »nicht akzeptablen Hürden«, die durch die Äußerungen der Kartellbehörde erzeugt worden waren, nahm die DFL Abstand vom Modell der Zentralvermarktung und erhob Beschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf, weil man in dem Vorgehen der Behörde einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes sah (vgl. Meldung vom 2. April 2009).

Wie das Nachrichtenmagazin »Focus« berichtet, hielt es das Gericht in der Sache für rechtens, dass das Bundeskartellamt das Vermarktungsmodell der DFL unter anderem wegen der späten Erstberichterstattung um 22 Uhr im FreeTV beanstandet hatte. Bereits mit der Vergabe der Übertragungsrechte hätte ein solcher Gesetzesverstoß gedroht. Diese Erstbehungsgefahr rechtfertige ein Einschreiten. Ob das Bundeskartellamt zukünftig jedoch auch zu diesem frühen Zeitpunkt verbindliche Entscheidungen treffen muss, wird das Gericht am 16. September 2009 entscheiden.

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