mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
29.08.2013; 11:12 Uhr
USA: Sharehoster »Hotfile« der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung schuldig
US-Filmindustrie applaudiert dem Gericht für die Entscheidung

Ein Bundesbezirksgericht in Florida hat den Sharehoster »Hotfile.com« in einem von der Motion Picture Association of America (MPAA) angestrengten Verfahren (Az.: 1:11-cv-20427) der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden und darüber hinaus Hotfile-Gründer Anton Titov persönlich haftbar gemacht. Dies berichtet »Ars Technica« unter Berufung auf eine Stellungnahme der MPAA vom Mittwoch. 

Die von der MPAA vertretenen großen US-Filmstudios warfen Hotfile massive Urheberrechtsverletzungen vor. Der Sharehoster sah laut einer Meldung von »Heise Online« sein Angebot von dem Digital Millenium Copyright Act (DMCA) gedeckt. Er verteidigte sich damit, dass rechtswidrig bereitgestellte Dateien gesperrt würden, sobald auf sie hingewiesen werde. Dafür habe der Sharehoster den Rechteinhabern Werkzeuge zur Verfügung gestellt. Im Wege der Widerklage warf Hotfile dem US-Filmstudio Warner Bros. vor, wiederholt die Löschung von Dateien verlangt zu haben, ohne die Rechte zu besitzen (vgl. Meldung vom 15. November 2011). 

Das Gericht urteilte im abgekürzten Verfahren (»summary judgement«). Es lehnte die Anwendung der Schutzbestimmungen des DMCA zugunsten von Hotfile klar ab. 

»Die Entscheidung sendet ein klares Signal, dass Unternehmen wie Hotfile, die auf der Basis gestohlener Werke aufbauen, zur Verantwortung gezogen werden für den von ihnen verursachten Schaden« , erklärt MPAA-CEO Chris Dodd.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5014:

https://www.urheberrecht.org/news/5014/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.