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25.01.2010; 18:51 Uhr
Richtlinienänderungen für Deutschen Filmförderfonds
Neue Richtlinien gelten ab 1. Januar 2010 und modifizieren alte Regelungen nur in Teilbereichen

Der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien hat mit einigen Modifizierungen die Richtlinien für den »Deutschen Filmförderfonds« (DFFF) zum 1. Januar 2010 neu in Kraft gesetzt. Die Änderungen betreffen unter anderem die Anerkennung von Drehbuchgagen sowie, bei Dokumentarfilmen, Archivmaterial im Rahmen der zuwendungsfähigen Herstellungskosten (§ 14), die Erhöhung der Mindestkopienanzahl bei Kinofilmen, die auch im Fernsehen ausgewertet werden sollen (§ 6), sowie die Absenkung der Herstellungskosten für Animationsfilme von 3 auf 2 Mio. Euro (§ 5).

Außerdem hat der Kulturstaatsmininster Bernd Neumann den Beirat des DFFF um zwei weitere Mitglieder erweitert, damit »eine breite filmfachliche Expertise für die Kommissionsentscheidungen gewährleistet« wird, so die FFA in ihrer Pressemitteilung. Neumann: »Transparenz und Effizienz des deutschen Erfolgsmodells sind vorbildlich. Dies ist auch der Grund, weshalb ich in enger Abstimmung mit den Fachleuten aus der Filmwirtschaft lediglich moderate Änderungen in den Richtlinien des DFFF für sinnvoll gehalten und veranlasst habe.«

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