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19.11.2011; 10:44 Uhr
Stellungnahme des VPRT zum Grünbuch der EU-Kommission über den Online Vertrieb von audiovisuellen Werken
»One-Stop-Shop« ausbauen - Keine künstliche Schaffung eines paneuropäischen audiovisuellen Marktes

im Juli veröffentlichte die EU-Kommission das »Grünbuch über den Online-Vetrieb von audiovisuellen Werken in der Europäischen Union: Chancen und Herausforderungen für den digitalen Binnenmarkt« (vgl. Meldung vom 14. Juli 2011). Das Grünbuch soll eine Debatte über den Online-Vertrieb audiovisueller Werke anstoßen, insbesondere ob und wie der Regulierungsrahmen angepasst werden muss, damit die europäische Industrie neue Geschäftsmodelle entwickeln kann, die Kunstschaffenden neue Vertriebskanäle finden und die europäischen Verbraucher in ganz Europa besseren Zugang zu Inhalten haben können. Insgesamt soll es zur Entwicklung eines digitalen Binnenmarktes beitragen. In diesem Zusammenhang forderte die Kommission alle Interessengruppen auf, bis zum 18. November 2011 zu den im Grünbuch formulierten Aspekten Stellung zu nehmen.

Der Verband privater Rundfunk und Medien e.V. (VPRT) veröffentlichte am Freitag sein Positionspapier, in der er das Grünbuch der Kommission begrüßte und ausführlich Stellung bezog. Der VPRT hebt zwei wesentliche zu verbessernde Handlungsfelder hervor, nämlich »den Abbau von Hindernissen beim Erwerb von Online-Musikrechten sowie die Beachtung von Besonderheiten der nationalen Märkte durch territoriale Rechtevergabe«.

Auf die im Grünbuch formulierte Frage »Welches sind die wichtigsten rechtlichen oder sonstigen Hindernisse - in Bezug auf das Urheberrecht oder andere Aspekte - die die Entwicklung des digitalen Binnenmarkts für den grenzübergreifenden Vertrieb audiovisueller Werke behindern?« stellt der VPRT die derzeitige Fragmentierung der Musikrechtelizenzierung im Onlinebereich und die damit einhergehende erschwerte Onlineauswertung für die Praxis in den Vordergrund. Er plädiert dafür, dass neu gegründete Rechteagenturen wie die CELAS rechtlich als Verwertungsgesellschaften qualifiziert werden und einem europaweit einheitlichen Standard unterworfen werden. Der VPRT setzt sich dafür ein, »am bewährten System der Verwertungsgesellschaften im Bereich der Musiklizenzierung festzuhalten und ausgegliederte Teilrechte aus Nicht-Verwertungsgesellschaften wieder in die Verwertungsgesellschaften zurückzuführen«. Neben einer Lizenzierung dieser Rechte über möglichst eine einzige Verwertungsgesellschaft (»One-Stop-Shop«) soll eine direkte nicht-exklusive Lizenzierung zwischen Rechtenutzern und Musikverlagen (»Parallel Direct Licensing Model«) möglich sein.

Im Hinblick auf die Rechteerwerbspraxis an audiovisuellen Werken wie Filmen und Sportübertragungen müsse an den Grundpfeilern der Vertragsfreiheit, Exklusivität und der territorialen Rechteverwertung festgehalten werden. Das urheberrechtliche Territorialitätsprinzip sowie das durch die Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (2010/13/EG) und die Kabel- und Satelliten-Richtlinie (93/83/EWG) gestärkte Sendelandprinzip seien in Verbindung mit der Vertragsfreiheit essentielle Voraussetzungen für den Sende- und Simulcastingbetrieb. Der VPRT spricht sich ausdrücklich für die für alle an der Wertschöpfung Beteiligten bewährte Praxis auf territorialer und vertraglicher Basis aus. Eine gesetzliche und künstliche Schaffung eines paneuropäischen audiovisuellen Marktes spiegele das Marktbedürfnis nicht wieder und berge die Gefahr einer Rechtekonzentration. Dieser Themenkomplex hat seit der EuGH-Entscheidung im Fall »BSkyB« bzw. »Murphy« (vgl. Meldung vom 4. Oktober 2011 und 11. Oktober 2011) an besonderer Aktualität und Brisanz gewonnen.

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