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22.02.2005; 18:03 Uhr
USA: Anwaltsgruppe geht gegen geplante Verordnung zum Schutz digitaler Inhalte vor
Ab Juli 2005 sollen digitale TV-Receiver gegen Kopiermissbrauch abgesichert sein

Eine Gruppe von Anwälten, die auf digitale Rechte spezialisiert sind, wird einem Bericht der »New York Times« vom 21.2.2005 zufolge am 22.2.2005 vor dem US-Berufungsgericht gegen die von der US-Regulierungsbehörde für Telekommunikation, der Federal Communications Commission (FCC), Ende 2003 verabschiedeten Richtlinien zum Schutz digitaler Inhalte plädieren. Danach haben Hersteller digitaler TV-Empfangsgeräte ab Juli 2005 dafür Sorge zu tragen, dass ihre Geräte gegen Kopiermissbrauch abgesichert sind. Der Receiver muss ein so genanntes »broadcast flag« erkennen können. Dabei handelt es sich um ein Kopierschutzmerkmal, das den Inhalteanbietern die Verhinderung insbesondere der Internetpiraterie ermöglichen soll. Für Geräte, die bereits im Einsatz sind, soll die Regelung nicht gelten.

TV-Sender und Hollywood-Studios empfinden die Regelung als notwendig für den Schutz digitaler Inhalte. Dagegen sieht die Anwaltsgruppe Public Knowledge und die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) darin ein »beispielloses Holzhammer-Vorgehen«. Es gebe keinen Hinweis darauf, dass Piraterie im Digitalbereich ein Problem darstelle; weder jetzt noch in Zukunft, so Gigi Sohn von Public Knowledge.

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[IUM/kr]

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