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06.12.2004; 12:33 Uhr
Springer unterliegt im Streit um »weltonline.de«
BGH: Kein Vorwurf unlauteren Verhaltens bei Registrierung eines reinen Gattungsbegriffs

Der Axel Springer-Verlag ist im Streit um die Domain »weltonline.de« unterlegen. Der Vorwurf unlauteren Verhaltens komme bei der Registrierung eines reinen Gattungsbegriffs als Domainnamen nicht in Betracht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) durch Urteil (Az.: I ZR 207/01; Veröffentlichung in der ZUM folgt) am 3.12.2004. Einer Pressemitteilung des BGH vom selben Tag zufolge darf die beklagte GmbH den Domainnamen »weltonline.de« benutzen und registriert halten.

Die Beklagte hat viele Domainnamen reserviert, um ihren Angaben zufolge einen Internet-Führer aufzubauen. Unter anderem hatte sie sich »weltonlne.de« registrieren lassen. Dagegen hatte der Springer-Verlag geklagt, der die Zeitung »Die Welt« herausgibt und im Internet unter dem Domainnamen »welt.de« und der Bezeichnung »Die Welt online« präsentiert. Sowohl das Landgericht Frankfurt als auch das Oberlandesgericht (ZUM-RD 2001, 507 ff.) nahmen eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Klägerin an und untersagten der GmbH die Benutzung des Domainnamens »weltonline.de«. Ihre anders lautende Entscheidung begründeten die Karlsruher Richter damit, dass für eine sittenwidrige Schädigungsabsicht hinreichende Anhaltspunkte fehlten. Im Falle einer Registrierung eines bloßen Gattungsbegriffs als Domainname komme ein unlauteres Verhalten in der Regel nicht in Betracht. Vielmehr sei die Registrierung solcher Begriffe dem Gerechtigkeitsprinzip der Priorität unterworfen. Springer sei außerdem auf den Namen »weltonline.de« nicht angewiesen, da die Internetseite der Zeitung unter »welt.de« zugänglich sei. Anders verhalte es sich, wenn die Marke »Welt« durch geschäftliches Gebaren in unlauterer Weise beeinträchtigt werde. Dies sei im Fall jedoch nicht festzustellen, da die Art der Verwendung des von der Beklagten registrierten Domainnamens »weltonline.de« im geschäftlichen Verkehr noch ungewiss sei.

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