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04.09.2001; 17:54 Uhr
WIPO legt Bericht zum Schutz von Namen und Herkunftsbezeichnungen im Netz vor
Schaffung von Rechtsgrundlagen zur internationalen Streitschlichtung gefordert

Einen abschließenden Bericht zum Schutz bestimmter Namen und Herkunftsbezeichnungen im Internet hat die World Intellectual Property Organisation (WIPO) am 3.9.2001 in Genf vorgelegt. Die Untersuchung ist das Ergebnis des sogenannten Second WIPO Domain Name Process, den die Organisation auf Antrag unter anderem der Europäischen Union und der USA seit Juli 2000 durchgeführt hat. Ziel des Vorhabens war es, bestimmte Namen und Herkunftsbezeichnungen besser gegen die missbräuchliche Registrierung von Domainnamen, das sogenannte "domain squatting" oder "domain grabbing" zu schützen und die Beilegung von Streitigkeiten über Domainnamen zu erleichtern. Die WIPO kommt in der Studie zu dem Ergebnis, dass der internationale Rechtsrahmen zum Schutz von Namen und Herkunftsbezeichnungen im Domain Name System (DNS) des Internets "noch nicht ganz ausgereift" ist ("not yet fully developed"). Die internationale Gemeinschaft sei aufgefordert, Rechtsgrundlagen zu schaffen, um Rechtsmissbrauch im Zusammenhang mit dem DNS in Zukunft besser Herr zu werden.

Gegenstand der Untersuchung war der Missbrauch von Namen natürlicher und juristischer Personen, zwischenstaatlicher Einrichtungen und geografischer Herkunftsbezeichnungen bei Anmeldung neuer Domains. Nicht beschäftigt hat sich die WIPO dagegen mit der Verletzung von Warenzeichen. Deren Schutz im Rahmen des DNS war Gegenstand des First WIPO Domain Name Prozess, der im Herbst 1999 zum Zustandekommen der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) führte. Durch Einführung der UDRP ist es seitdem gelungen, bei internationalen Top-Level-Domains (z. B. ".com"-Domains) und einigen nationalen Top-Level-Domains Streitigkeiten über Verletzung von Markenrechten durch Domain-Registrierungen erheblich einzudämmen. Vier Schiedsstellen der WIPO in Europa, den USA und Kanada haben seitdem allein bei .com-Domains über 2000 Streitigkeiten entschieden. Die Tätigkeit der Schiedsstellen ist gebührenpflichtig, die Gebühr bei Streitigkeiten über bis zu fünf Internet-Adressen beträgt 1500 US-Dollar.

Die Empfehlungen der WIPO zur Schaffung neuer Rechtsgrundlagen zur Streitschlichtung in den vom First WIPO Domain Name Prozess nicht abgedeckten Bereichen bleiben recht zurückhaltend. Zum Schutz der Namen natürlicher Personen meint die Organisation, die internationale Gemeinschaft müsse sich entscheiden, ob sie "gewisse Schutzmittel" ("some means of protection") im Bereich der Domainnamen schaffen wolle. Die WIPO weist in diesem Zusammenhang allerdings darauf hin, dass es bisher keine internationalen Normen zum Schutz von Namensrechten gebe, die einfach in den Internetbereich übertragen werden könnten. Ähnlich schwierig sieht es nach der WIPO auch beim Schutz der Namen juristischer Personen ("trade names") aus. In diesem Bereich gebe es zwar internationale Regeln. Es blieben aber "fundamentale Probleme" bei der Frage, was in verschiedenen Ländern als Handelsname geschützt werden könne. In einem globalen Medium wie dem Internet führte dies wiederum zu sehr komplexen Schwierigkeiten bei Frage, welches Recht auf einen bestimmten Fall anwendbar sei. Ganz ähnlich sehe es auch bei Herkunftsbezeichnungen aus, deren Schutz schon allein daran kranke, dass es bisher keine international anerkannte Liste geschützter Herkunftsbezeichnungen gebe.

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