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21.06.2001; 18:38 Uhr
CDU/CSU-Bundestagsfraktion kündigt Widerstand gegen Urheberrechtsreform an
"Gesetzentwurf verbessert Lage der Urheber nicht" - Kritik auch am Medienerlass

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Widerstand gegen die geplante Urheberrechtsreform angekündigt. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf verschlechtere die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Filmproduzenten, ohne die Lage der Urheber und ausübenden Künstler zu verbessern, kritisierte der Obmann der Fraktion für Kultur und Medien, der Bundestagsabgeordnete Bernd Neumann, am 21.6.2001 in Berlin. Statt der vorgeschlagenen Regelungen müssten die Themen Rechtenutzung und Rechterückfall auf die Tagesordnung, forderte Neumann. Kritik übte der Abgeordnete auch am sogenannten "Medienerlass" des Bundesfinanzministeriums zur steuerlichen Behandlung von Filmfonds, der grenzüberschreitende Filmproduktionen erheblich erschwere.

Neumann meinte, man dürfe den deutschen Film nicht schlecht reden. Deutschland habe ausgezeichnete Filme, hoch begabte Regisseure, Drehbuchautoren, Schauspieler und Kameraleute, die im Vergleich mit den europäischen Nachbarn, aber auch mit den Vereinigten Staaten voll mithalten könnten. Die Übermacht US-amerikanischer Produktionen im internationalen Filmgeschäft erkläre sich vor allem durch den sehr viel größeren Markt für englischsprachige Produktionen. Um so wichtiger sei es, dass die deutsche Politik für die Filmproduktion im eigenen Land vernünftige Rahmenbedingungen schaffe. Die Bundesregierung habe hier ihre Hausaufgaben mit Blick auf die Vereinbarungen im "Bündnis für den Film" noch nicht erledigt, meinte Neumann. Das gelte auch mit Blick auf die geplante Neuregelung des Urhebervertragrechts, die weder Filmproduzenten noch Urhebern Vorteile bringe. Die CDU werde versuchen, die Regelungen zu verhindern.

Im Zusammenhang mit der Urheberrechtsreform müssten auch die Themen Rechtenutzung und Rechterückfall auf der Tagesordnung bleiben, forderte Neumann. Es sei zu überlegen, ob die Filmproduzenten nicht grundsätzlich an der Verwertung der Nutzungsrechte ihrer Produktionen beteiligt werden sollten. Dadurch könne die Unabhängigkeit der Produzenten von den Fernsehsendern gestärkt und damit Kreativität, Innovation und kulturelle Qualität in der Filmproduktion gefördert werden. Bisher geht die Verwertungsrechte an Produktionen, die von Fernsehsendern in Auftrag gegeben und bezahlt wurden, erst nach zwölf Jahren wieder auf die Produzenten über. Bei staatlicher Filmförderung verkürzt sich die Frist auf sieben Jahre.

Der kürzlich in Kraft getretene sogenannte "Medienerlass" des Bundesfinanzministeriums zur steuerlichen Behandlung von Filmfonds habe fatale Folgen für internationale Koproduktionen, warnte Neumann. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Filmproduktion würden durch den Erlass erheblich erschwert. Die Bundesregierung konterkariere damit ihre eigenen Bemühungen, deutsche Filme im Ausland wettbewerbsfähiger zu machen, meinte der CDU-Politiker. Der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, Julian Nida-Rümelin, sei aufgefordert, hier eine Änderung herbeizuführen, meinte Neumann.

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