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14.01.2008; 11:14 Uhr
Drehbuchautoren erwägen Klagen auf »Bestsellervergütung«
VDD will möglicherweise Musterprozesse führen

Im Zusammenhang mit den Streiks der Drehbuchautoren in den USA rücken auch ihre deutschen Kollegen verstärkt in den Focus der Öffentlichkeit. So beschäftigte sich die »Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung« (FAS) am 13.1.2008 in einem Artikel mit der Situation der Autoren in Deutschland und konstatiert dabei ein vergleichbares Druckpotential allein schon aufgrund fehlender schlagkräftiger Interessenvertretungen. Auch sei die Abhängigkeit von Produktionsfirmen und insbesondere Fernsehsendern größer. Gleichwohl gebe es Ansätze, um letztere zu verringern. So kündigte Katharina Uppenbrink, Geschäftsführerin des Verbands Deutscher Drehbuchautoren (VDD), gegenüber der »FAS« an, auf urhebervertragsrechtlicher Basis Ansprüche von Autoren angemessene Vergütung geltend zu machen. Derzeit überlege man, so Uppenbrink, sich im Rahmen von Musterprozessen vor allem auf den so genannten »Bestseller«-Paragrafen gem. § 32 a UrhG stützen.

In § 32 a UrhG sieht auch Bernd Burgemeister, Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Fernsehproduzenten e.V. den Grund, warum die Situation der deutschen Drehbuchautoren besser sei als in den USA, da hierüber bereits zusätzliche Beteiligungen gesichert würden. Wie er gegenüber dem Nachrichtenportal »Monsters and Critics« (m&c) am 8.1.2008 erklärte, würden aber auch Verhandlungen zwischen Autoren und Produzenten über die Frage der angemessenen Vergütung nach § 32 UrhG laufen. Seiner Auffassung nach seien die Drehbuchautoren schon vor dem neuen Gesetz angemessen bezahlt worden.

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