mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
28.11.2010; 19:54 Uhr
12 Punkte des Kulturstaatsministers zum Urheberrecht
Keine stärkeren Nutzerrechte, Abmahnung aber erst nach Warnhinweis und bei wiederholtem Verstoß

Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat Ende vergangener Woche ein »Zwölf-Punkte-Papier zum Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter« vorgelegt. Die Anmerkungen und Vorschläge konzentrieren sich auf das Urheberrecht. Nach Ansicht der Kulturstaatsministers soll der Urheber Ausgangspunkt des Urheberrechts bleiben. Eine stärkere Nutzerorientierung (wie z.B. im Hamburger Vorschlag zur Urheberrechtsreform gefordert, vgl. Meldung vom 16. März 2010) würde langfristig zum Verlust kultureller Vielfalt führen. Diese Position hatte auch Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger in ihrer Berliner Rede zum Urheberrecht bezogen (vgl. Meldung vom 15. Juni 2010).

Demnach müssten weitere Lösungen für die angemessene Vergütung der Urheber bei digitalen Nutzungen gefunden werden. Eine weitere europäische Harmonisierung des Urheberrechts und Urheberwahrnehmungsrechts sei mit Blick auf die Online-Lizenzierung unerlässlich, z.B. in Form einer EU-Richtlinie für Verwertungsgesellschaften. Die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Neelie Kroes hatte Anfang November entsprechende Gesetzesvorschläge von europäischer Warte angekündigt (vgl. Meldung vom 8. November 2010)

Bei Urheberrechtsverletzungen im Internet kann sich auch Neumann ein abgestuftes System vorstellen. Bevor sie abgemahnt werden, sollten (potentielle) Verletzer zunächst einen Warnhinweis erhalten (zum ähnlichen Vorschlag von ver.di vgl. Meldung vom 5. November 2010). Erst bei wiederholtem Rechtsbruch sollten die vorhandenen urheberrechtlichen Schutzmechanismen greifen. Im Rahmen von Schadensersatzansprüchen sollte dann künftig eine doppelte Lizenzgebühr angesetzt werden, damit spürbare Sanktionen gegenüber der redlichen Nutzung gegeben sind. Auch die Providerhaftung müsse insgesamt ausgeweitet werden. Dazu sollten weitergehende »Prüf- und sonstige Pflichten« für bestimmte Provider, wie z.B. Host Provider, im Telemediengesetz verankert werden.

Das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger befürwortet der Kulturstaatsminister abermals, fordert aber eine »angemessene und ausgewogene« gesetzliche Regelung, die nur gewerbliche Nutzungen sanktioniert, den Urhebern zugute kommt sowie Archiven und Bibliotheken keine Nachteile bringt.

Bei verwaisten Werke sei eine gesetzliche Regelung erforderlich, die nach erfolgloser Ermittlung der Rechteinhaber eine Lizenzierung durch Verwertungsgesellschaften vorsieht. Später auftauchenden Urhebern sollten jedoch nicht nur Vergütungsansprüche, sondern auch Verbotsrechte zustehen.

Änderungsbedarf sieht Neumann beim Recht der Privatkopie hinsichtlich des »Verfahrens der Tarifaufstellung, der Vergütungsdurchsetzung und in Bezug auf die Erfassung und Kontrolle der Vergütungsschuldner«. Außerdem bedürfe es einer »gesetzlichen Klarstellung, dass Geräte- und Speichermedien stets ab dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens vergütungspflichtig sind«. Nimmt eine Verwertungsgesellschaft nur Vergütungsansprüche wahr, so müssten diese abgesichert werden, indem die Vergütungsschuldner zur Hinterlegung der Vergütung verpflichtet werden.

 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/eg]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4113:

https://www.urheberrecht.org/news/4113/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.